netzeitung.deRegierung uneins über Tauschbörsen-Klausel

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Bernd Neumann (Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH)

Lupe Bernd Neumann
Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH

Kulturstaatsminister Neumann hat sich für den Erhalt der Privatkopie ausgesprochen. Von der von Justizministerin Zypries angeregten Bagatellklausel für Raubkopien hält er jedoch nichts.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat sich auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Phonoverbände gegen eine Bagatellregelung für illegale Downloads aus Dateitauschbörsen ausgesprochen. Zugleich sagte er, ein völliges Verbot der digitalen Privatkopie sei nicht der Königsweg, um den Umsatzrückgang beim Tonträgerverkauf zu stoppen.

Neumann plädierte für rechtliche Schranken, die die Privatkopie klar definieren, um so eine «unkontrollierte, öffentliche Verbreitung und Vervielfältigung rechtlich geschützter Inhalte zu unterbinden». Er unterstützt das Verbot der Vervielfältigung von einer illegalen Quelle, wie im zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorgesehen.

Zudem unterstreicht er das Verbot, einen vom Hersteller implementierten technischen Kopierschutz zu umgehen. Persönlich mag Neumann darin aber kein Allheilmittel für die Musikbranche sehen: «Wenn man die Sache übertreibt, läuft man Gefahr, die redlichen Käufer zu verärgern. Man braucht nur die Leserbriefspalten der einschlägigen Fachzeitschriften mit den berechtigten Klagen der Käufer über Funktionsstörungen und Qualitätseinbußen entsprechend präparierter Tonträger zu lesen.»

Neumann für DRM
Nach Ansicht von Neumann haben sich Musikhörer und -käufer zudem zu Recht daran gewöhnt, einen legal erworbenen Tonträger für den privaten Gebrauch, etwa im Auto oder im Ferienhaus, zu kopieren: «Diese Erwartung ihrer Käufer sollten die Anbieter nicht enttäuschen.» Entscheiden könne dies aber letztendlich nur der Markt und nicht der Gesetzgeber.

Als Lösung sieht Neumann «intelligente Systeme der digitalen Rechteverwaltung», die die Nutzung des Originals nicht beeinträchtigen. Wie dies gehen soll weiß Neumann aber nicht: «Wie die Ausgestaltung des technischen Schutzes letztlich aussieht, müssen die Unternehmen entscheiden. Das geltende und das künftige Urheberrecht muss den Unternehmen jedenfalls alle hierfür notwendigen Handlungsspielräume gewähren.»

In diesem Zusammenhang unterstützt Neumann auch den geplanten Auskunftsanspruch der Content-Anbieter gegen Provider. Der Staat sei gegenüber Rechteinhabern in der Pflicht, sagte er. Damit stellte er sich klar gegen eine Bagatellregelung, die rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen in kleinem Maßstab straffrei stellt.

Neumann sieht zudem Bedarf an Regelungen für intelligenten Aufnahmesystemen, bei denen Inhalte über die «analoge Lücke» legal kopiert werden. (Golem.de)