Regierung uneins über Tauschbörsen-Klausel
Zudem unterstreicht er das Verbot, einen vom Hersteller implementierten technischen Kopierschutz zu umgehen. Persönlich mag Neumann darin aber kein Allheilmittel für die Musikbranche sehen: «Wenn man die Sache übertreibt, läuft man Gefahr, die redlichen Käufer zu verärgern. Man braucht nur die Leserbriefspalten der einschlägigen Fachzeitschriften mit den berechtigten Klagen der Käufer über Funktionsstörungen und Qualitätseinbußen entsprechend präparierter Tonträger zu lesen.»
Als Lösung sieht Neumann «intelligente Systeme der digitalen Rechteverwaltung», die die Nutzung des Originals nicht beeinträchtigen. Wie dies gehen soll weiß Neumann aber nicht: «Wie die Ausgestaltung des technischen Schutzes letztlich aussieht, müssen die Unternehmen entscheiden. Das geltende und das künftige Urheberrecht muss den Unternehmen jedenfalls alle hierfür notwendigen Handlungsspielräume gewähren.»
In diesem Zusammenhang unterstützt Neumann auch den geplanten Auskunftsanspruch der Content-Anbieter gegen Provider. Der Staat sei gegenüber Rechteinhabern in der Pflicht, sagte er. Damit stellte er sich klar gegen eine Bagatellregelung, die rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen in kleinem Maßstab straffrei stellt.
Neumann sieht zudem Bedarf an Regelungen für intelligenten Aufnahmesystemen, bei denen Inhalte über die «analoge Lücke» legal kopiert werden. (Golem.de)

