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Dateitausch soll Bagatelle werden

04. Jan 2006 10:34
Tauschbörse Bittorent
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Massenstrafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer könnten bald deutsche Gerichte überfordern. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe empfiehlt indirekt eine Bagatellregelung.

Eine Empfehlung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe könnte dazu führen, dass künftig das Dateitauschen im Internet in der Regel als Bagatelle behandelt wird.


Durchsuchung erst ab 500 Dateien

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Die Onlinesite «Heise online» berichtet unter Berufung auf das Papier, in Zukunft solle in Anzeigen gegen Anschlussinhaber nachgewiesen werden, dass dieser zum angegebenen Zeitpunkt über 100 urheberrechtlich geschützte Dateien zum Tausch angeboten hat. Nur in einem solchen Fall solle der Nutzer vernommen werden.

Erst wenn dem Beschuldigten nachgewiesen werden kann, dass er über 500 verschiedene geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, «kann eine Durchsuchung verhältnismäßig erscheinen», heißt es in dem Schreiben.

Unter 100 Dateien wird eingestellt

Bei Fällen, in denen es um unter 100 Dateien geht, soll das Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaften eingestellt werden, vorausgesetzt, beim Beschuldigten liegen keine entsprechenden Vorstrafen vor. In den meisten bisher zur Anzeige gebrachten Urheberverletzungen in Tauschbörsen ging es um das Angebot einer einzigen urheberrechtlich geschützten Datei.

Die neue Handlungsanweisung aus Karlruhe entspricht einer bereits von Ermittlern und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geforderten Bagatellregelung für Urheberechtsverstöße in Tauschbörsen. Eine solche Handhabung soll die Staatsanwaltschaften im Verfahren mit tausenden von Strafanzeigen gegen mutmaßliche Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen entlasten.

Die Empfehlung aus Karlsruhe ist zwar für andere Staatsanwaltschaften nicht bindend. In der Regel verfahren die Ermittler bundesweit entsprechend, auch wenn die Anweisung nicht an sie adressiert ist. (nz)

 
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