Bei Fällen, in denen es um unter 100 Dateien geht, soll das Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaften eingestellt werden, vorausgesetzt, beim Beschuldigten liegen keine entsprechenden Vorstrafen vor. In den meisten bisher zur Anzeige gebrachten Urheberverletzungen in Tauschbörsen ging es um das Angebot einer einzigen urheberrechtlich geschützten Datei. Die neue Handlungsanweisung aus Karlruhe entspricht einer bereits von Ermittlern und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geforderten Bagatellregelung für Urheberechtsverstöße in Tauschbörsen. Eine solche Handhabung soll die Staatsanwaltschaften im Verfahren mit tausenden von Strafanzeigen gegen mutmaßliche Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen entlasten.
Die Empfehlung aus Karlsruhe ist zwar für andere Staatsanwaltschaften nicht bindend. In der Regel verfahren die Ermittler bundesweit entsprechend, auch wenn die Anweisung nicht an sie adressiert ist. (nz)