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Nutzer illegaler Tauschbörsen können aufatmen

15. Dez 2005 21:26
Illegale Internet-Tauschbörse Emule
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Wer illegal Musik oder Filme aus dem Internet herunterlädt, kann nicht mehr so leicht rechtlich belangt werden.

Die Nutzer illegaler Internet-Tauschbörsen können aufatmen. Nach einem Urteil des Landgerichts Flensburg haben die geschädigten Unternehmen weniger rechtliche Handhabe mehr, gegen Raubkopierer vorzugehen. Das Gericht entschied, dass das Telekommunikationsunternehmen Versatel keine Daten der Tauschbörsen-Nutzer speichern muss.

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«Das Urteil hat den Charakter eines Präzedenzfalls», sagte Versatel-Anwalt Ernst Georg Berger der Zeitung «Die Welt». Auch andere Internet-Zugangsanbieter würden sich künftig jetzt nicht mehr von den geschädigten Unternehmen unter Druck setzen lassen. Bisher hatten die Anbieter urheberrechtlich geschützter PC-Spiele, Musik, Filme und Videos die Telekommunikationsfirmen gedrängt, die Daten der «Online-Sünder» zu speichern und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Auf der Basis dieser Daten sind zum Beispiel allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Juni und Juli dieses Jahres über 20.000 Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen eingegangen.

Versatel-Rechtsanwalt Berger rechnet jedoch damit, dass den Raubkopierern nur eine Verschnaufpause bleibt. Denn 2006 dürfte ein Gesetz zur sechsmonatigen Datenspeicherung verabschiedet werden. Eine entsprechende Richtlinie hat das EU-Parlament in erster Lesung in dieser Woche verabschiedet. (nz)

 
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