13.12.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Eine amerikanische Tauschbörsennutzerin muss 750 Dollar pro Song zahlen, den sie illegal aus dem Internet heruntergeladen hat. Sie hatte argumentiert, sie habe die Lieder nur zur Probe gehört.
Eine Amerikanerin ist von einem US-Berufungsgericht dazu verurteilt worden, 22.500 Dollar Schadenersatz an mehrere Musikfirmen zu zahlen. Ihr war nachgewiesen worden, dass sie 30 Songs illegal aus der Tauschbörse Kazaa heruntergeladen hatte. Jedes der Stücke kostet sie nun 750 Dollar.
Die Anwälte der 29-jährigen Cecilia Gonzalez aus Chicago hatten argumentiert, sie habe das Urheberrecht nicht verletzt. Schließlich habe sie die Lieder nur aus dem Internet geladen, um sie Probe zu hören. Anschließend habe sie die Musik im Handel kaufen wollen.
Das Berufungsgericht wollte dieser Argumentation jedoch nicht folgen. Die Songs seien ohne Erlaubnis auf der Festplatte gespeichert gewesen. Dies sei auch nicht mit einem Fall aus dem Jahr 1984 zu vergleichen, so die Richter. Damals hatte ein US-Gericht Videoaufnahmen aus dem Fernseher für rechtens erklärt.
Gonzalez hatte tatsächlich viele Stücke auf ihrem Computer, die sie auch auf CD besaß. Allerdings hatte sie die 30 Songs, wegen denen sie nun verurteilt wurde, nicht als legale Kopie im Regal stehen.