Experten gegen Speicherung von Kommunikationsdaten
07.12.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Wird das Gesetz verabschiedet, dann sind die Provider verpflichtet, Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden bei Mobilfunk-Gesprächen, Kurzmitteilungen und E-Mails sozusagen auf Vorrat zu speichern. Im Fall schwerer Straftaten sollen die Ermittlungsbehörden auf die Daten zugreifen können.
«Es ist ja nicht so, dass die Strafverfolger bisher keine Daten zur Verfügung gestellt bekämen», so Taylor weiter, die das Verhältnis der Anbieter zu den Behörden als «fruchtbare Zusammenarbeit» bezeichnete. So seien nach den Anschlägen von Madrid und London Verdächtige auch aufgrund von Providerdaten festgenommen worden.
Sjoera Nas vom Nutzerverband European Digital Rights warnte zusätzlich davor, dass auch Unschuldige ins Visier der Fahnder geraten könnten, etwa dann, wenn wie im Fall von Spam die wahren Absender gefälschte Adressen für ihre Kommunikation benutzten. Für wirkliche Kriminelle sei es jedoch «einfach, die Datenspeicherung zu umgehen, gerade auch im Internet.» (nz)

