netzeitung.deHandy-Werbung darf nicht irreführend sein

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Handy (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Handy
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Die Aktivierungsgebühr bei Handys muss künftig in der Werbung deutlich gezeigt werden. Handys für einen Euro dürfen auch nicht mehr kosten, entschied der Bundesgerichtshof.

Werbung für Schnäppchen-Handys muss künftig transparenter gestaltet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, wenn der Kauf an einen Mobilfunkvertrag gekoppelt ist, müsse den Verbrauchern auch die Einstiegskosten dargestellt werden. Demnach reicht es nicht, die so genannten Aktivierungskosten in einer Fußnote zu erwähnen.

Die Karlsruher Richter mussten sich mit einer Handy-Werbung aus dem Jahr 1995 beschäftigen. Darin hatte ein großer Elektronikmarkt in einer Zeitung in großer Schrift mit einem Handypreis von einer Mark geworben. Mit dem Kauf des Gerätes mussten die Kunden aber eine Aktivierungsgebühr von 49 Mark entrichten.

In der Werbung hätte der Elektronikmarkt aber laut BGH «zumindest in hervorgehobener Weise» auf die Aktivierungskosten hinweisen müssen. Für den Käufer sei es gleichgültig, ob ein Handy für 50 Mark verkauft werde oder ob sich dieser Betrag aus Handypreis und Aktivierungsgebühr ergebe (Az: I ZR 252/02 vom 2. Juni 2005). (nz)