Ermittler wollen Bagatellklausel für Raubkopien
17. Okt 2005 17:58
 |  Meist nur für Privatkopien: CD- und DVD-Rohlinge | Foto: dpa |
|
Die Staatsanwaltschaften sind mit den Massenklagen gegen Raubkopierer völlig überfordert. Es werde «Monate dauern», bis alles abgearbeitet sei, hieß es.
Derzeit ist die Staatsanwaltschaft Karlsruhe dabei, 20.000 Anzeigen abzuarbeiten. Sie alle wurden von einem einzigen Spielehersteller eingereicht, der sein Urheberrecht in Datei-Tauschbörsen-Nutzern verletzt sieht.
Weil aber für die Sichtung der Anzeigen lediglich fünf Juristen und drei abgestellte Polizisten zur Verfügung stehen, rechnet man bei den Ermittlern mit einer Bearbeitungszeit von mindestens sechs Monaten – oder deutlich mehr.
Nur IP-Listen zur Verfügung
Zur Verfügung stehen den Ermittlern lediglich Listen mit IP-Adressen, anhand derer man Internet-Nutzer identifizieren kann. «Es wird Monate dauern, bis wir das alles abgearbeitet haben», sagte Sprecher Rainer Bogs dem «Focus». Oftmals hilft den Ermittlern auch die Auskunft der Provider nicht weiter. Sie erfahren zwar beispielsweise, dass von einem PC zu einer bestimmten Uhrzeit Filme, Musik oder PC-Spiele ins Internet gestellt wurden. Doch wer es getan hat, wissen sie nicht. Dann laufen die Ermittlungen ins Leere.
«Erheblicher Mehraufwand»
Der Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski fürchtet bereits, die vielen Ermittlungen in der Branche könnten sich auch auf andere Bereiche auswirken. «Die Bearbeitung schwererer Vergehen könnte in Zukunft unter diesem erheblichen Mehraufwand leiden», sagte er. Laut «Focus» versuchen einige Ermittler deshalb bereits, den Aufwand selbst zu minimieren. Staatsanwalt Lewandrowski gehe nur strafrechtlich gegen Surfer vor, die in großem Stil Musik verkauft haben und vorbestraft sind. Wenn nicht, rät er «mangels öffentlichen Interesses» zu einer Privatklage.
«1000 oder mehr Lieder»
Das Magazin zitiert mehrere Juristen, die ein reformiertes Urheberrecht fordern. «Es wäre effektiver, wenn wir nur gegen Piraten aktiv werden müssten, die 1000 oder mehr Lieder online offerieren», sagte einer. Ähnliches hatte schon Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagen. Sie hatte in ihrer Vorlage zur zweiten Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes einen entsprechenden Gesetzesvorbehalt vorgesehen. Rechtswidrige Vervielfältigungen sollen demnach straffrei bleiben, wenn sie «nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch» hergestellt werden. (nz)