Japanisches Gericht verbietet Überschrift als Link
14.10.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Die Internetfirma hatte jedoch lediglich Überschriften der Zeitungsartikel der Yomiuri Shimbun verwendet, um deren Artikel zu verlinken. Dazu aber hätte die Firma die Genehmigung der Zeitung benötigt, sagte der Vorsitzende Richter Tomokatsu Tsukahara in seiner Urteilsbegründung.
Die Zeitung hatte geklagt, weil die Digital Alliance mit ihrem Internetservice «Line Topics» Geld verdient, indem sie japanische Zeitungsartikel verlinkt. In der ersten Instanz war die Yomiuri Shimbun mit der Klage gescheitert. Ein Sprecher des Verlages sagte nach der Urteilsverkündung des Obersten Gerichtshofes, das Urteil sei «zukunftsweisend für Internet-Nachrichtensites».
Im Gegensatz zu Google, Yahoo und Microsoft hatte «Line Topic» jedoch nur die Überschriften und nicht die Vorspänne der Artikel verwendet. In einem ähnlichen Prozess hatte die Nachrichtenagentur AFP bereits gegen Google gewonnen – weil der Software-Konzern auch Bilder in «Google News» verwendet. (nz)
