14. Okt 2005 09:59
Der Oberste Gerichtshof in Japan hat einer Website untersagt, die Artikel einer Zeitung zu verlinken. Die sah ihr Urheberrecht verletzt.
Erstmals ist in Japan das Verlinken von Zeitungsartikeln gerichtlich verboten worden. Der Oberste Gerichtshof für Urheberrechtsfragen verurteilte die Internetfirma Digital Alliance dazu, der Zeitung Yomiuri Shimbun umgerechnet etwa 1500 Euro Entschädigung zu zahlen, weil sie deren Urheberrechte verletzte habe.Die Internetfirma hatte jedoch lediglich Überschriften der Zeitungsartikel der Yomiuri Shimbun verwendet, um deren Artikel zu verlinken. Dazu aber hätte die Firma die Genehmigung der Zeitung benötigt, sagte der Vorsitzende Richter Tomokatsu Tsukahara in seiner Urteilsbegründung.
Die Zeitung hatte geklagt, weil die Digital Alliance mit ihrem Internetservice «Line Topics» Geld verdient, indem sie japanische Zeitungsartikel verlinkt. In der ersten Instanz war die Yomiuri Shimbun mit der Klage gescheitert. Ein Sprecher des Verlages sagte nach der Urteilsverkündung des Obersten Gerichtshofes, das Urteil sei «zukunftsweisend für Internet-Nachrichtensites».
Im Gegensatz zu Google, Yahoo und Microsoft hatte «Line Topic» jedoch nur die Überschriften und nicht die Vorspänne der Artikel verwendet. In einem ähnlichen Prozess hatte die Nachrichtenagentur AFP bereits gegen Google gewonnen – weil der Software-Konzern auch Bilder in «Google News» verwendet. (nz)