Im Ministerrat haben die EU-Staaten bereits Speicherzeiten von bis zu drei Jahren angepeilt. Dies sei jedoch nicht akzeptabel: «Alles, was über ein Jahr hinausgeht, ist unverhältnismäßig», sagte Hustinx. Er betonte, dass die Inhalte der Gespräche auf keinen Fall festgehalten werden dürften. Die Behörde von EU-Justizkommissar Franco Frattini will trotz der Einwände am Zeitplan für das Speichergesetz festhalten. «Der Zeitfaktor ist sehr wichtig, das soll bis zum Ende des Jahres verabschiedet sein», sagte ein Sprecher Frattinis.
EU-Parlament und Ministerrat könnten Hustinx' Anregungen in die Gesetzgebung einbeziehen. Wichtig sei, dass Hustinx im Kommissionsvorschlag zahlreiche Verbesserungen gegenüber einer früheren Initiative mehrerer Mitgliedstaaten im Rat festgestellt habe.
Ungeklärt ist noch, ob die EU-Kommission und das Europäische Parlament ein Mitspracherecht eingeräumt bekommen sollen, oder ob die Mitgliedstaaten alleine entscheiden können.
Nach den vorliegenden Vorschlägen sollen nur die Daten der Verbindungen gespeichert werden, nicht aber die Inhalte der Gespräche und E-Mails. (nz)