netzeitung.deSöder: 300.000 Mails sind kein Spam

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CSU-Generalsekretär Söder will 300.000 verschickte Wahlkampf-Mails nicht als Spam verstanden wissen. Der Netzeitung sagte er, die Kritik «wirft mich nicht aus dem Stuhl».

CSU-Generalsekretär Markus Söder hält die Kritik an seiner Internet-Wahlkampfaktion für ungerechtfertigt. «Was wir machen, ist rechtlich zulässig», sagte er der Netzeitung.

Söder war von Bloggern, Grünen und SPD massiv kritisiert worden, weil die CSU-Wahlkampfzentrale zum Wahlkampf-Schluss etwa 300.000 Mails an Wähler verschicken will. Söder nannte das gegenüber der Netzeitung eine «künstliche Aufregung».

Schließlich verwende man «einen Verteiler, bei dem die User zugestimmt haben, dass sie solche Info-Mails bekommen». Die Aktion sei deshalb «völlig in Ordnung». «Dass unser moderner Wahlkampf der SPD nicht gefällt, wirft mich nicht aus dem Stuhl», so der CSU-Generalsekretär.

Allerdings ist die CSU offenbar zumindest von der Kritik auf ihrer eigenen Wahlkampfseite verunsichert. Im offiziellen Partei-Blog «blog4berlin.de» waren mehr als 100 zum Teil sehr kritische Kommentare zu der Mail-Aktion gepostet worden. Daraufhin hatte die CSU am Dienstagnachmittag zunächst einige der Kommentare gelöscht. Am Donnerstag schließlich wurde die für Blogs wesentliche Kommentar-Funktion ganz abgeschaltet.

Söder: Voice-Mails erfolgreich
Söder aber spricht wenige Tage vor der Wahl lieber von den Erfolgen des CSU-Internet-Wahlkampfs. Die Voice-Mails, in denen CSU-Chef Edmund Stoiber die Wähler als Bandansage anspricht, seien sehr gut angekommen,sagte er der Netzeitung. «Nachdem eine Zeitung darüber berichtet hat, haben wir tausende Mails von Usern erhalten mit der Bitte, dass wir ihnen diese Voice-Mails schicken», sagte Söder.

Möglicherweise aber erhält die CSU demnächst auch Post von Anwälten. Viele Internet-Nutzer hatten mit rechtlichen Schritten gedroht, sollten sie unverlangt eine Mail von der CSU erhalten. Die Kritiker berufne sich dabei auf zwei Fälle aus vergangenen Wahlkämpfen. Das Landgericht Rostock und das Oberlandesgericht München hatten damals entschieden, dass unverlangt zugesandte Wahlwerbung im Internet unzulässig ist.