Diese Praxis hatte ein Bezirksgericht in Virginia zunächst für zulässig erklärt. Es entschied, dass fremde Markennamen als Bestandteil der Text-Anzeige aber unzulässig sind. Verklagt hatte der Versicherer Geico in dem konkreten Fall nicht seine Konkurrenten, sondern Google selbst – weil das Unternehmen die Werbeaufträge entgegennimmt.Google sah die Verantwortung für die Markenrechtsverletzung bislang bei den konkurrierenden Unternehmen. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht.
Es hat beiden Parteien nun 30 Tage Zeit gegeben, sich außergerichtlich zu einigen. Für Google bedeutet dies, dass Werbung künftig auf die unzulässige Verwendung von Markennamen geprüft werden muss. (nz)