Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Oft unzulässige AGB bei Online-Shops

04. Aug 2005 10:45, ergänzt 12:37
Wenn Online-Händler ihre Geschäftsbedingungen formlieren, halten sie sich oft nicht an geltendes Recht. Verbraucher sollten aufmerksam sein.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Internethändlern enthalten nach Angaben von Experten oft rechtlich nicht zulässige Klauseln. Darauf sollten Verbraucher achten, rät die in München erscheinende Handelszeitschrift «ComputerPartner». Zum Beispiel wird in vielen Kaufverträgen nach wie vor nur eine Gewährleistung innerhalb der ersten sechs Monaten nach dem Kauf genannt. Seit drei Jahren gelten jedoch wesentlich längere Ansprüche: Bei Gebrauchtware sind es zwölf Monate, bei Neuware zwei Jahre.

Gegen geltendes Recht verstößt den Experten zufolge auch folgende Formulierung: «Bei Mängeln trägt der Verbraucher die Rücksendekosten». Tatsächlich müsse der Verkäufer die Transportkosten bei Mängeln an der Ware übernehmen. Unwirksam sei auch die Bestimmung, dass der Versand auf Verantwortung und Gefahr des Käufers erfolgt. (nz)


Mehr in der Netzeitung:
 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Zum Tarifrechner
Live Top 5
Immobiliensuche
Immobilien
immonet
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.