04. Aug 2005 10:45, ergänzt 12:37
Wenn Online-Händler ihre Geschäftsbedingungen formlieren, halten sie sich oft nicht an geltendes Recht. Verbraucher sollten aufmerksam sein.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Internethändlern enthalten nach Angaben von Experten oft rechtlich nicht zulässige Klauseln. Darauf sollten Verbraucher achten, rät die in München erscheinende Handelszeitschrift «ComputerPartner». Zum Beispiel wird in vielen Kaufverträgen nach wie vor nur eine Gewährleistung innerhalb der ersten sechs Monaten nach dem Kauf genannt. Seit drei Jahren gelten jedoch wesentlich längere Ansprüche: Bei Gebrauchtware sind es zwölf Monate, bei Neuware zwei Jahre.Gegen geltendes Recht verstößt den Experten zufolge auch folgende Formulierung: «Bei Mängeln trägt der Verbraucher die Rücksendekosten». Tatsächlich müsse der Verkäufer die Transportkosten bei Mängeln an der Ware übernehmen. Unwirksam sei auch die Bestimmung, dass der Versand auf Verantwortung und Gefahr des Käufers erfolgt. (nz)