Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Kein Rücktrittsrecht für Ebay-Verkäufer

03. Aug 2005 15:14
Angeboten ist angeboten: Papst-Golf bei Ebay
Bild vergrößern
Wer eine Internet-Auktion vorzeitig abbricht, muss die Ware trotzdem an den Höchstbietenden herausgeben, entschied ein Gericht. Für die gängige Versteigerungspraxis könnte das Auswirkungen haben.

Wer bei einer Internet-Auktion eine Ware anbietet, erklärt damit verbindlich, dass er das Höchstgebot der Versteigerung akzeptiert. Ein vorzeitiger Abbruch der Auktion ändert daran nichts. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 8 U 93/05).

Mehr in der Netzeitung:
Geklagt hatte ein Bieter, der für einen Gebrauchtwagen mit einem Verkehrswert von 7.000 Euro ein Gebot von 4.550 Euro abgegeben hatte. Der Verkäufer hatte den Wagen zum Startpreis von einem Euro eingestellt, die zweiwöchige Aktion aber schon nach einer Woche abgebrochen.

Trotzdem hätte der Anbieter den Wagen an den Höchstbietenden herausgeben müssen, stellten die Richter in ihrem Urteil fest. Mit dem Internet-Angebot sei ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Die Begründung: Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten.

Dem nicht zum Zuge gekommenen Käufer sprachen die Richter als Ersatz für entgangenen Gewinn einen Betrag von 2.450 Euro zu – die Differenz zwischen Höchstgebot und eigentlichem Wert.

Für die Versteigerungspraxis bei Ebay und Co. könnte das Urteil gravierende Konsequenzen haben. Marktführer Ebay etwa erlaubt seinen Kunden, Auktionen vorzeitig zu stoppen – Bieter, die zu diesem Zeitpunkt das Höchstgebot abgegeben haben, wären nach dem Richterspruch berechtigt, in solchen Fällen die angebotene Ware für den gebotenen Betrag zu übernehmen. (nz)

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Zum Tarifrechner
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Immobiliensuche
Immobilien
immonet
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.