28.07.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Streit um Berichterstattung über Slysoft
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Heise-Verlag hat in zweiter Instanz einen Rechtsstreit um Links in Artikeln verloren. Online-Journalisten dürfen demnach nur eingeschränkt Bericht erstatten.
Journalisten dürfen in Artikeln über illegale Software berichten. Links in Online-Artikeln dürfen sie jedoch nicht setzen. Das entschied das Münchner Oberlandesgericht am Donnerstag in zweiter Instanz in einem Rechtsstreit des Heise-Verlags gegen die deutsche Musikindustrie.
Konkret ging es um einen Artikel über die verbotene DVD-Kopiersoftware Slysoft. Heise hatte darüber berichtet und einen Link auf die Site gesetzt, in der Internet-Nutzer die Software aus dem Netz laden konnten.
Bereits in erster Instanz hatten die Richter einer Klage von acht Unternehmen nur teilweise stattgegeben. Der Verband hatte die Berichterstattung komplett unterbinden wollen.
Auch die Richter am Obersten Landesgericht bestätigten nun, bei der Meldung von «Heise Online» handele es sich um eine Art der Berichterstattung, die durch die Pressefreiheit gedeckt sei und im öffentlichen Interesse liege im Gegensatz zum Link. (nz)