15. Jul 2005 11:41
Das so genannte Musik-Podcasting ist in Deutschland auf legale Weise nahezu unmöglich. Grund ist: Die Musikbranche will keine Verträge dafür abschließen.
Von Peter SchinkIm Internet bieten immer mehr Websites so genannte Podcasts an. Solche MP3-Radios lassen sich herunterladen und anschließend unterwegs mit anhören – auch ohne Radioempfänger.
In Deutschland wird der neue Trend aber derzeit noch durch die Verwertungsgesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und die Musikindustrie blockiert.Normalerweise bezahlen Radio-Betreiber bei den Verwertungsgesellschaften für die gespielte Musik. Je nach Höreranzahl wird unterschiedlich viel Geld fällig, dass von diesen an die Musiker weitergereicht wird. Bei Radio-Streams im Internet kassiert die GVL bereits mit - 0,05 Cent pro Titel und Hörer werden fällig. Nach Informationen der Netzeitung schließt die GVL jedoch solche Verträge nicht mit Podcasting-Sites ab.
Johnny Haeusler von der Blogger-Site «Spreeblick» wollte ein solches Musik-Podcast anbieten und bekam prompt eine Abfuhr von der GVL. Man habe ihm mitgeteilt, sagt er, dass er keine entsprechenden Abgaben für sein MP3-Radio abführen könne. «Gleichzeitig wies man mich daraufhin, dass ich illegal handeln würde, wenn ich nicht jedem Einzelnen die Verwertung vergüte», so Haeusler. Wollte «Spreeblick» also ein Musik-Podcast anbieten, müsste sich Haeusler zuvor mit einem einzelnen Musikverlag einigen.
Daran wird sich offenbar auch nicht so schnell nichts ändern. GVL-Geschäftsführer Tilo Gerlach verteidigte gegenüber der Netzeitung das Fehlen der Verwertungsverträge. Ähnlich wie bei traditionellen Tonträgern habe die GVL auch für die so genannten «On-Demand-Dienste» von der Musikindustrie keine Verwertungsrechte.