Zivilverfahren gegen «Sasser»-Urheber endeten mit Vergleich
06.07.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Elternhaus des Sasser-Programmierers
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Zivilverfahren gegen des Autor des «Sasser»-Virus endeten mit Vergleichen. Die vereinbarten Zahlungen blieben dabei relativ gering.
Die ersten Zivilverfahren gegen den Entwickler der Internetwürmer «Sasser» und «Netsky» sind abgeschlossen. In vier Fällen hätten sich die Beteiligten auf Zahlungen unter 1000 Euro geeinigt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Rotenburg/Wümme. «Dabei spielte sicher eine Rolle, dass der Angeklagte nicht zu großen Zahlungen fähig ist», sagte der Sprecher.
Der 19 Jahre alte Hobby-Programmierer aus Waffensen muss sich derzeit vor dem Landgericht in Verden verantworten. Zum Prozessauftakt am Dienstag hatte er die Entwicklung und Verbreitung der Schädlinge gestanden. Im vergangenen Jahr hatten die Würmer weltweit Computersysteme lahm gelegt. Nach Einschätzung von Experten wurden damit Millionenschäden verursacht.
Außergerichtliche EinigungenVor dem Amtsgericht hatten nach Angaben des Sprechers ein Anwaltsbüro, eine Versicherungsagentur, ein kaufmännisches Unternehmen und eine Privatperson geklagt. Ein Baustoffhandel, der ebenfalls Schadensersatz forderte, zog seine Klage jedoch zurück. «Wahrscheinlich haben die Parteien sich außergerichtlich geeinigt.» Vier Verfahren seien bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen worden, der letzte Fall im April dieses Jahres.
Keine weiteren ZivilverfahrenWeitere Zivilverfahren gegen den «Sasser»-Urheber seien nicht anhängig, sagte der Sprecher. Das Amtsgericht befasst sich nur mit Forderungen bis 5000 Euro. Darüber liegende Ansprüche verhandelt das Landgericht in Verden, wo bislang nach Angaben einer Sprecherin keine Zivilklagen eingereicht wurden. Betroffene können in diesem Fall ihre Ansprüche noch bis Ende 2007 geltend machen. (nz)