05.07.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Im EU-Parlament wird erbittert um die Patentierbarkeit von Software gekämpft. Kritiker sehen absurde Auswüchse, kurz vor der Abstimmung stehen die Zeichen auf Ablehnung.
Im verbissen geführten Streit um die Software-Patente zeichnet sich eine Wende ab. Wie heise.de berichtet, ist die konservative Europäische Volkspartei EVP im Europa-Parlament nun offenbar bereit, einen Vorschlag der Liberalen zu unterstützen, dem zufolge die Vorlage des EU-Rats zum Thema komplett abgelehnt werden soll.
Offiziell geht es um eine geplante EU-Richtlinie über die «Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen». Kritikern geht der angestrebte Patentschutz jedoch deutlich zu weit. Als Beispiele werden immer wieder angestrebte oder bereits bewilligte Patente etwa auf so global definierte Anwendungen wie das Herunterladen eines Films aus dem Internet, das Verschicken einer via Internet bestellten Ware als Geschenk, auf Karteikartenreiter innerhalb einer Website oder im Browser angezeigte Online-Formulare genannt.
Nicht etwa konkrete Programme wären dadurch geschützt, sondern die Verfahren an sich etwa so, als hätte nach Mozart niemand mehr eine Klaviersonate komponieren dürfen. Vor allem kleinere Unternehmen argumentieren, solch weitgehende Möglichkeiten der Patentierung stärkten große Unternehmen mit vielen Patenten, die Lizenzen Zug um Zug untereinander austauschen könnten, während Start-Ups und kleine Firmen allein mit der Patentrecherche finanziell überfordert seien.
Parlamentarier verstoßen gegen PatentrechtIn Deutschland machte etwa die Firmen-Initiative «Patentes Web» von sich reden, als sie nachwies, dass sich die Websites aller deutschen EU-Abgeordneten patentrechtlich in der Grauzone befinden. In den USA, wo Software-Ideen sehr weitreichenden Patentschutz genießen, sind Klagen und Gegenklagen an der Tagesordnung. Der «Spiegel» spricht von «Trollen», Unternehmen, deren Geschäftszweck einzig darin besteht, aufgrund eigener Patente möglichst viele Klagen zu erheben.
Derzeit fällt Software in Europa unter das Urheberrecht. Allerdings werden dadurch konkrete Programmzeilen und nicht globale Ideen von Verfahren geschützt. Das EU-Parlament soll am Mittwoch eine Entscheidung über die Vorlage des EU-Rats fällen. Würde der Ablehnungsantrag, der laut heise.de von vier Fraktionen unterstützt wird, eine Mehrheit finden, würde dies einen Neuanfang für das gesamte Verfahren bedeuten.
Allerdings lässt sich kaum absehen, welche Regelung am Ende stehen könnte. Während radikale Gegner der Regelung sich gegen jede Art von Software-Patenten wenden, möchten andere eine Regelung finden, die einen Patentschutz generell möglich macht, die Blockierung kompletter Verfahrensmodelle aber verhindert. (nz)