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Erotikmagazin verklagt Amazon

04. Jul 2005 09:36, ergänzt 11:47
Bilder als Kundenköder: Amazon und Google wurden verklagt
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Die Macher von «Perfect 10» monieren, dass eine Amazon-Suchmaschine ohne Genehmigung Bilder aus dem Magazin-Angebot listet. Die Kläger hoffen auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Die Betreiber des US-Erotik-Magazins «Perfect 10» haben Amazon.com wegen der Verletzung von Urheberrechten verklagt. Wie die Nachrichten-Website zdnet.com berichtet, stößt man sich bei dem Magazin daran, dass die Bildsuche der Suchmaschine A9.com, die sich im Besitz von Amazon befindet, auch Bilder aus dem Angebot des Magazins anbietet. «Perfect 10» habe dazu keine Erlaubnis erteilt.

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  • «'Perfect 10' geht davon aus, dass Suchmaschinen wie A9 oder Google hunderttausende Sexbilder anbieten», zitiert ZDNet den Herausgeber des Magazins, «um viele Zugriffe auf ihre Seiten zu erreichen und so Erlöse aus Werbung und Verkauf zu erzielen.» Man habe sowohl Amazon als auch Google diverse Male auf die Copyright-Verletzungen hingewiesen, diese seien jedoch ignoriert worden.

    Den A9-Konkurrenten Google hatte «Perfect 10» schon im vergangenen November verklagt. Im Fall A9/Amazon wurden mehr als 1000 Bilder moniert – bei dem Magazin geht man pro Bild von einem Schadenersatzanspruch von bis zu 150.000 Dollar aus. Dabei ist es den Klägern gleichgültig, ob die Verweise in der Bildsuche direkt zur «Perfect 10»-Website zeigen oder zu anderen Internet-Präsenzen, auf denen der Magazin-Inhalt von Dritten online gestellt wurde.

    Videosuche kritisiert

    Durch Angebote zur Video- und Bildsuche setzen sich die Suchmaschinen immer stärker der Gefahr aus, wegen Copyright-Verletzungen verklagt zu werden. Erst in der vergangenen Woche war Google mit seiner neuen Videosuche in die Schusslinie geraten und musste diverse Spielfilme und Fernsehsendungen von den Servern entfernen, die von Usern unter Umgehung des Copyright hochgeladen worden waren.

    Nicht eben leichter wird die Lage der Suchmaschinenbetreiber auch durch das Urteil des Obersten US-Gerichtshofs, nachdem Firmen in den USA dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn in ihren Services Urheberrechte verletzt werden. (nz)

     
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