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Filesharing-Urteil in der Kritik

28. Jun 2005 11:54
Verantwortlich für Rechteverletzungen: Tauschbörse Kazaa
Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Betreibern der Börsen Grokster und Kazaa die Verantwortung für die Copyright-Verletzungen ihrer User zugeschoben. Technologie-Entwickler befürchten nun ein Diktat der Unterhaltungsindustrie.

Die amerikanische Unterhaltungsindustrie ist mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Sachen Filesharing zufrieden, der Verband der Hersteller von Unterhaltungselektronik und die Electronic Frontier Foundation äußerten sich kritisch.

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Die Richter hatten am Montag entschieden, dass die Hersteller von Filesharing-Software dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn in ihren System Raubkopien verbreitet werden. Geklagt hatte der Unterhaltungskonzern Metro Goldwyn Mayer gegen Grokster und Streamcast Networks, die für die Kazaa-Software verantwortlich sind. Der Gerichtshof verwies den Fall zurück an das Distriktsgericht, wo den Firmen nun wegen der Veranlassung von Urheberrechts-Verletzungen der Prozess gemacht werden wird.

«Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass jemand, der eine Sache zur Verfügung stellt und damit wirbt, dass man damit Urheberrechte verletzen kann – durch die klare Aussage oder durch andere motivierende Schritte – für die daraus resultierenden Rechteverletzungen Dritter verantwortlich ist», schrieb Richter David Souter in seiner Urteilsbegründung.

Für die Unterhaltungsindustrie das eine klare Entscheidung dazu, welche Geschäftsmodelle richtig und welche falsch sind. Die Vertreter von Technologiefirmen klagen dagegen, sie seien nun allein gelassen mit einer unklaren Definition dazu, was «ermutigen» oder «veranlassen» im Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts eigentlich bedeute.

«Sie ziehen keine klare Linie, die ein Entwickler in einem Start-Up oder in seiner Garage verstehen könnte», zitiert das US-Magazin «Wired» einen Anwalt der Electronic Frontier Foundation. Die Gegner befürchten, dass die unklaren Standards technologische Innovationen behindern könnten. Die Anbieter von Inhalten wie Filmen oder Musik seien nun in der Lage zu bestimmen, mit welcher Art von Technologie man ihre Produkte nutzen darf.

Noch irritierender wird für die Kritiker die Lage dadurch, dass der Oberste Gerichtshof das «Betamax-Urteil» ausdrücklich in Kraft ließ. Anfang der Achtziger Jahre war entschieden worden, dass Geräte mit substanziellem legalen Nutzen auch dann verkauft werden dürfen, wenn mit ihnen Urheberrechte verletzt werden können. Seinerzeit hatte dies den Siegeszug des Videorecorders in den USA erst möglich gemacht.

«Wired» zitiert auch Michael Petricone von der US-Vereinigung der Hersteller von Unterhaltungselektronik. Er sei beunruhigt über die Haftungsrisiken, so Petricone, denen die Entwickler neuer Technologien und Geräte durch das Urteil ausgesetzt seien - vor allem, da Konkurrenz in China und Indien dieses Problem nicht habe.

Streamcast-Networks-Chef Michael Weiss kündigte bereits an, den Kampf vor Gericht fortzusetzen. Dass der das Urheberrecht verletzende Datentausch im Internet nun vor dem Aus stehen könnte, davon geht auch Gigi B. Sohn, Präsident der Initiative Public Knowledge (Öffentliches Wissen), nicht aus. Die Unterhaltungsindustrie «wird weiter damit leben müssen», so Sohn zu «Wired». (nz)


 
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