US-Gerichtshof entscheidet über Tauschbörsen
20.06.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Die Richter müssen darüber urteilen, ob die Anbieter dafür verantwortlich gemacht werden können, was die Nutzer mit den Systemen machen.
Der Oberste Gerichtshof hatte zuletzt vor 21 Jahren einen ähnlichen Fall verhandelt. Seinerzeit erlaubte es dem Sony-Konzern, seinen Betamax-Videorecorder auf den Markt zu bringen und ebnete damit den Videorecordern den Weg. Die Richter urteilten damals, dass Produkte mit substanziellen legalen Nutzungsmöglichkeiten auch dann verkauft werden dürfen, wenn mit ihnen Copyright-Verletzungen möglich sind. Einige Gerichte niedrigerer Instanzen hatten sich auf dieses Urteil berufen.
«Sollen wir einen gesetzlichen Schutz aufrecht erhalten, der dem freien Markt hilft oder sollen wir die Regeln außer Kraft setzen, damit der Schwarzmarkt wachsen und die Oberhand gewinnen kann?», entgegnet Dan Glickman, Vorsitzender der Motion Picture Association of America (MPAA), der Vereinigung der amerikanischen Filmindustrie. «Diese Unternehmen benutzen unsere Inhalte und missbrauchen Urheberrechtsverletzungen in weltweitem Umfang.»
Andererseits zeigten die Richter aber auch wenig Sympathie für den Standpunkt der Filesharing-Unternehmen, man trage überhaupt keine Verantwortung für die Verbreitung von Raubkopien. Bis zum Ende diesen Monats will das Gericht eine Entscheidung treffen. Prozessbeobachter rechnen mnit einem Urteil am Montag oder Dienstag. (nz)

