netzeitung.deUS-Gerichtshof entscheidet über Tauschbörsen

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Supreme Court (Foto: supremecourtus.gov<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Supreme Court
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Das Oberste Gericht der USA muss entscheiden, ob Datei-Tauschbörsen dafür verantwortlich sind, was in ihren Netzen verbreitet wird.

Möglicherweise schon am heutigen Montag wird der Oberste Gerichtshof der USA ein Grundsatz-Urteil über Datei-Tauschbörsen fällen. Im Kern geht es um einen Streit zwischen Musik- und Filmindustrie auf der einen Seite und den Filesharing-Anbietern Grokster und Streamcast Networks auf der anderen.

Die Richter müssen darüber urteilen, ob die Anbieter dafür verantwortlich gemacht werden können, was die Nutzer mit den Systemen machen.

Der Oberste Gerichtshof hatte zuletzt vor 21 Jahren einen ähnlichen Fall verhandelt. Seinerzeit erlaubte es dem Sony-Konzern, seinen Betamax-Videorecorder auf den Markt zu bringen und ebnete damit den Videorecordern den Weg. Die Richter urteilten damals, dass Produkte mit substanziellen legalen Nutzungsmöglichkeiten auch dann verkauft werden dürfen, wenn mit ihnen Copyright-Verletzungen möglich sind. Einige Gerichte niedrigerer Instanzen hatten sich auf dieses Urteil berufen.

Technologie-Unternehmen wie Intel, Hersteller von Unterhaltungselektronik und Venture-Kapitalgeber fordern vehement, die alte Entscheidung nicht anzutasten: «Es ist kein Zufall, dass die Zeit seit damals für Technologiefirmen eine Periode beispiellosen Wachstums war», kommentierte der Venturekapitalist Hank Berry den Prozess laut «CNet News». Berry hatte zuvor mehrere Jahre das Unternehmen Napster geleitet, das die gleichnamige Tauschbörse entwickelt hatte.

«Sollen wir einen gesetzlichen Schutz aufrecht erhalten, der dem freien Markt hilft oder sollen wir die Regeln außer Kraft setzen, damit der Schwarzmarkt wachsen und die Oberhand gewinnen kann?», entgegnet Dan Glickman, Vorsitzender der Motion Picture Association of America (MPAA), der Vereinigung der amerikanischen Filmindustrie. «Diese Unternehmen benutzen unsere Inhalte und missbrauchen Urheberrechtsverletzungen in weltweitem Umfang.»
Urteil nicht vorhersehbar
Bei einer Anhörung im März hatten die Richter Sympathie für die Sichtweisen beider Seiten bekundet. Als Argument gegen eine Verschärfung der Regelung gilt unter anderem, dass die IT-Industrie verhindern möchte, dass die Unterhaltungsindustrie über präventive Klagen Einfluss auf die Richtung der technologischen Entwicklung insgesamt nehmen kann. «Was mir Sorgen macht, ist, dass jemand schon in dem Moment Klage erheben könnte, in dem eine neue Firma mit der Arbeit beginnt», erklärte Richter Anton Scalia.

Andererseits zeigten die Richter aber auch wenig Sympathie für den Standpunkt der Filesharing-Unternehmen, man trage überhaupt keine Verantwortung für die Verbreitung von Raubkopien. Bis zum Ende diesen Monats will das Gericht eine Entscheidung treffen. Prozessbeobachter rechnen mnit einem Urteil am Montag oder Dienstag. (nz)