Links zu verbotenen Websites als Dokumentation zulässig
16.06.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Freude sagte «Heise Online», dies sei «gutes Urteil fürs Netz, vor allem für die Leute, die sich kritisch mit der Tagespolitik beschäftigen». Ob der Staatsanwalt in Revision gehen will, hat er noch nicht entschieden. Freude wiederum wollte wollte sich noch nicht dazu äußern, ob er die Links auf seiner Site wieder setzen will.
Im Oktober 2004 war Freude vom Amtsgericht Stuttgart zu 120 Tagessätzen verurteilt worden, das Urteil war jedoch in Juristen-Kreisen umstritten. Moniert worden war vor allem, das Berichterstatterprinzip werde durch das Urteil unzulässig eingeschränkt.

