netzeitung.deLinks zu verbotenen Websites als Dokumentation zulässig

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Der Freispruch erfolgte erst in zweiter Instanz: Wer Hyperlinks auf verbotene Seiten setzt, muss nicht automatisch gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter.

Das Stuttgarter Landgericht hat den Mediendesigner Alvar Freude am Mittwoch vom Vorwurf der Beihilfe zur Volksverhetzung in zweiter Instanz freigesprochen. Die Richter urteilten, bei Freudes Berichterstattung über die von der Düsseldorfer Bezirksregierung beanstandeten Nazi-Websites habe es sich um eine Dokumentation zur Zeitgeschichte gehandelt, berichtet «Heise Online».

Freude hatte auf seiner Website in einer Online-Dokumentation von der Bezirksregierung beanstandete Neonazi-Seiten verlinkt. Zudem hatte er ein «Freedomphone» betrieben, und Nutzer auf seiner Website eingeladen, sich gesperrte Webseiten am Telefon vorlesen zu lassen. Dies sahen die Richter des Landgerichts als Satire an.

Freude sagte «Heise Online», dies sei «gutes Urteil fürs Netz, vor allem für die Leute, die sich kritisch mit der Tagespolitik beschäftigen». Ob der Staatsanwalt in Revision gehen will, hat er noch nicht entschieden. Freude wiederum wollte wollte sich noch nicht dazu äußern, ob er die Links auf seiner Site wieder setzen will.

Im Oktober 2004 war Freude vom Amtsgericht Stuttgart zu 120 Tagessätzen verurteilt worden, das Urteil war jedoch in Juristen-Kreisen umstritten. Moniert worden war vor allem, das Berichterstatterprinzip werde durch das Urteil unzulässig eingeschränkt.