14.06.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Ein Anwalt hatte einen Nickname auf www.ironsport.de moniert und den Streitwert auf 100.000 Euro hochgerechnet. Nun droht der Macher der Site mit Klage.
Der Betreiber des Internet-Forums «ironsport.de», der wegen des Nicknames eines seiner User abgemahnt worden war, hat sich juristischen Beistand genommen.
Ein Anwalt hatte ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, weil einer seiner Mandanten auf den fraglichen Usernamen Markenrechte hält. Ein Vorgehen, das, sollte es Erfolg haben, gravierende Auswirkungen auf die derzeit existierende Forumskultur hätte.
Wie der Betreiber und sein Anwalt nun mitteilen, sieht man das Vorgehen aus einer Vielzahl von Gründen als rechtsmissbräuchlich an: So sei die Marke nur für den Versicherungsbereich geschützt, in dem «ironsport.de» nicht tätig ist. Der Nickname sei zudem im Forum und nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt worden, zudem hafte der Betreiber erst ab Kenntnisnahme der Rechtsverletzung.
In der ursprünglichen Abmahnung waren ein Streitwert von 100.000 Euro und Anwaltsgebühren in Höhe von 5200 Euro geltend gemacht worden ein nach Ansicht mehrerer Experten deutlich überhöhter Betrag. Schon seit Jahren versuchen Anwälte, wegen behaupteter oder tatsächlich vorliegender Rechtsverletzungen Schäden geltend zu machen und Gebühren zu kassieren. Auch im aktuellen Fall bezeichnet der vom Forumsbetreiber beauftragte Anwalt die Abmahnung als «klar rechtsmissbräuchlich».
In einer Gegenabmahnung, die auf der Forums-Website online steht, setzen «ironsport.de» und deren Anwalt dem Abmahner ihrerseits eine Frist bis zum Freitag dieser Woche. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Unterlassungserklärung abgegeben sein, soll Klage erhoben werden.