netzeitung.deEinstweilige Verfügung gegen Googles Mail-Dienst

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Im Namensstreit mit Google hat ein deutscher Markeninhaber vor Gericht gewonnen. Ein Sprecher von Google äußerte sich gegenüber der Netzeitung zurückhaltend zu dem Verfahren.

Demnächst darf Google in Deutschland keine Mail-Accounts mehr anbieten. Ein Marken-Inhaber hat laut «golem.de» vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen Google erreicht.

Dem Suchmaschinenbetreiber wird darin untersagt, die Bezeichnung «Gmail» weiter für seinen E-Mail-Dienst zu verwenden, weil damit die Rechte der Marke «G-Mail ...und die Post geht richtig ab.» verletzt werden. Deutschen Nutzern darf Google außerdem vorläufig keine E-Mail-Adressen mehr zur Verfügung stellen, die auf «@gmail.com» enden. Die Verfügung wurde dem Pressebericht zufolge bereits am 13. Mai erwirkt.

Gestört hatte sich der Markeninhaber vor allem daran, dass Google in einem deutschen Computermagazin seinen Dienst beworben hatte und den Mail-Dienst in deutscher Sprache anbot. Wegen des Rechtsstreits hat Google seinen Mail-Dienst bereits in «Google Mail» umbenannt.

Google hat Verfügung noch nicht erhalten
Der Sprecher von Google, Stefan Keuchel, sagte der Netzeitung, bislang habe die Konzernzentrale in den USA die Verfügung nicht erhalten. Solange diese nicht vorliege, könne man zu dem laufenden Verfahren nichts sagen.

Wer bereits eine Gmail-Adresse besitzt, muss nicht um seinen Account fürchten. Zudem ist es nach Informationen der Netzeitung derzeit auch noch möglich, von Deutschland aus Gmail-Adressen einzurichten.

Giersch will Schadenersatz
Markeninhaber Daniel Giersch sagte, er werde jede weitere Verletzung seiner Markenrechte durch Google mit gerichtlichen Ordnungsgeldern ahnden lassen. Zudem wolle er Schadenersatzansprüche geltend machen.

Ob er damit Erfolg haben könnte, ist ungewiss. Giersch hat bereits mehrfach Gmail-Adressen-Besitzer abgemahnt, die Einladungen zu dem Mail-Service bei eBay versteigert hatten. Ohne Einladung ist es bislang nicht möglich, einen Google-Mail-Account einzurichten.


Für das Web ediert von Peter Schink