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Verbraucherschützer warnen vor
Medikamentenkauf bei Online-Auktionen

25. Mai 2005 15:15
Online-Auktion bei eBay
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Selbst Anti-Baby-Pille und nicht mehr verwendbare Arzneien sind inzwischen in Online-Auktionen zu haben. Verbraucherschützer warnen vor dem verbotenen Medikamentenhandel.

Verbraucherschützer haben bei Stichproben mehrfach Medikamente in Online-Auktionshäusern entdeckt, die ohne Rezept nicht hätten verkauft werden dürfen. Der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale in NRW, Wolfgang Schuldzinski, sagte am Mittwoch in Düsseldorf, in Privatauktionen tauchten immer wieder verschreibungspflichtige Mittel wie die Anti-Baby-Pille auf. Der Verkauf von Medikamenten bei Internet-Versteigerungen nehme inzwischen gefährliche Züge an, sagte er. «Der Privatverkauf ist gesetzlich verboten. Dennoch versagen bei den Online-Marktplätzen die Sicherheitssysteme.»

Die Verbraucherschützer haben demnach während einer dreiwöchigen Stichprobe in vier von fünf Auktionshäusern und Kleinanzeigenmärkten Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz registriert.

Abgelaufene Medikamente in der Auktion

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«Es wurden auch Medikamente angeboten, die eigentlich nicht mehr zu verwenden sind», sagte Schuldzinski, etwa geöffnete Packungen von Anti-Baby-Pillen, in denen «nur drei Stück fehlen», wie es in einem Angebot hieß.

E-Bay sperrt als bislang einziges Auktionshaus solche Angebote - oft aber erst nach mehreren Tagen. Bei Sofort-Käufen ist allerdings auch der Potsdamer Anbieter machtlos.

Auktion müssen mehr kontrollieren

Schuldzinski verlangte, die Auktionshäuser müssten ihren Pflichten besser nachkommen. Selbst Apotheken, die Medikamente in Online-Auktionshäusern verkaufen dürften, verstießen häufig gegen gesetzliche Bestimmungen. So sei es oft möglich, Schmerz-, Schlaf- und Grippemittel ohne Warnhinweis in riesigen Mengen zu ersteigern. «In einer normalen Apotheke ist der Apotheker verpflichtet, große Mengen nicht herauszugeben», sagte der Verbraucherschützer. (nz)

 
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