16. Dez 2004 11:52
Die Suchmaschine Google verletzt laut einem US-Gericht mit ihrer Keyword-Reklame keine Markenrechte. Eine Firma hatte geklagt, weil bei Eingabe ihres Namens Werbung der Konkurrenz auftauchte.
Das Versicherungsunternehmen Geico hatte geklagt, weil Google es Konkurrenten erlaubte, Keyword-Reklame speziell für seinen Namen zu schalten. Dabei tauchen Anzeigen von Wettbewerbern auf, sobald ein Nutzer den Suchbegriff «Geico» in die Suchmaschine tippt. «Unser Recht sieht keine Markenrechtsverletzung vor, wenn Marken als Schlüsselwörter benutzt werden, um Werbung aufzurufen», sagte der Richter laut Google-Anwalt Michael Page, den der US-IT-Nachrichtendienst «News.com» zitierte. Das Urteil sei «ein Triumpf» für die Firma, deren Einnahmen zu 95 Prozent aus Werbung bestehe.
Geico hatte sowohl Google als auch den Konkurrenten Overture, eine Yahoo-Tochter, wegen der in Wirtschaftskreisen umstrittenen Form von Keyword-Reklame verklagt. Normalerweise wird diese nicht auf Markennamen angesetzt, sondern orientiert sich an Nutzersuchen, was nicht zu beanstanden ist. So taucht etwa bei der Eingabe «CD-Player» Werbung von Elektronikversendern auf. Das Schalten von Schlüsselwörtern mit dem Namen der Konkurrenz macht es Firmen nun möglich, der Konkurrenz sofort eigene Angebote entgegen zu setzen, obwohl der Nutzer nicht nach ihnen suchte.Vor der Entscheidung, die Richterin Leonie Brinkema fällte, sah es bislang danach aus, dass Geico gewinnen würde - zumindest wollte das Gericht die Klagen nicht stoppen. Der Versicherungskonzern klagte unter anderem wegen Wettbewerbsverzerrung, Markenrechtsverletzung und Markenzersetzung. Das Verfahren gegen Overture hatte Geico zuvor außergerichtlich beigelegt. Es wird erwartet, dass Geico Berufung gegen die Entscheidung einlegt. Google betonte, das Urteil sei «ein Sieg für den Verbraucher».