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P2P: Hollywood-Verband beginnt Klagewelle

04. Nov 2004 09:58
Die US-Lobbyvereinigung der Filmindustrie folgt der Plattenbranche: Sie startet eine Prozesswelle gegen Tauschbörsennutzer. Über 200 Personen sollen anfangs verklagt werden.

Der Branchenverband der US-Filmbranche, die MPAA, will am Donnerstag damit beginnen, Nutzer von Dateitauschbörsen zu verklagen, die Filme illegal im Internet anbieten. Wie das «Wall Street Journal» meldet, seien von einer «ersten Welle» mehr als 200 Anbieter betroffen.

Furcht vor Imageschäden

Mehr in der Netzeitung:
Die Anstrengungen werden aus einem gemeinsamen Pool finanziert, den die Filmstudios seit dem vergangenen Jahr eingesammelt haben. Unklar ist laut «WSJ» noch, ob alle MPAA-Mitglieder klagen werden oder bestimmte Studios bei dem Vorhaben nicht mitziehen. Einzelne Chefs fürchten Imageschäden.

Die MPAA folgt mit ihrem Vorhaben dem US-Musikbranchenverband RIAA nach, der bislang fast 6200 amerikanische Bürger wegen Dateitauschbörsennutzung belangt hatte und mit seiner Prozesswelle regelmäßig in die Schlagzeilen kommt. Allerdings ist die Nutzung der Tauschbörsen trotz der Klagegefahr bislang nicht zurückgegangen, nach anfänglichen Verunsicherungen der Nutzer stieg der Datenverkehr wieder an.

Geringerer Leidensdruck

Mehr im Internet:
Der Anteil an getauschten Filmen in Börsen wie Kazaa oder Morpheus soll laut der Research-Firma Big Champagne noch gering sein - während 60 Prozent des Datenverkehrs Musik und andere Tondateien ausmachten, läge der Anteil von Filmen bei weniger als zwei Prozent. Für die Filmindustrie ist das «Offline-Bootlegging», also gefälschte DVDs oder Videokassetten, derzeit noch das größere Problem; hier sollen im Jahr drei Milliarden Dollar potenzieller Schäden auflaufen.

Dennoch ist die Online-Piraterie ein steigendes Problem, zahlreiche Filme sind bereits zum Kinostart online verfügbar. Es wird erwartet, dass die MPAA dem Beispiel der RIAA folgt und sich zunächst gegen Anbieter von Filmen wendet, nicht gegen Personen, die die Streifen herunterladen. In Tauschbörsen sind die Nutzer durch ihre IP-Adresse identifizierbar - mit dieser «Anschrift» können die Kläger dann die persönlichen Daten des Users bei seinem Internet-Provider erfragen. Dazu bedarf es zuvor eines richterlichen Beschlusses.

 
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