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Bertelsmann: Weiter Ärger wegen Napster

14. Jul 2004 14:22
Die Milliardenklage gegen den Medienkonzern Bertelsmann wegen dessen Beteiligung an der einst illegalen Tauschbörse Napster besteht weiter. Nur zugestellt kann sie nicht werden.

Bertelsmann wird auch weiter nicht direkt von einer US-Klage großer Musikkonzerne wegen einer Kredit-Beteiligung an der einst illegalen Musiktauschbörse Napster bedroht. Das Bundesverfassungsgericht habe das in Deutschland bestehende Zustellungsverbot aufrechterhalten und um ein halbes Jahr verlängert, wie eine Gerichtssprecherin laut «Financial Times» in Karlsruhe sagte.

80 Millionen Dollar

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Fast vier Jahre sind seit der Kredit-Beteiligung des deutschen Medienkonzerns Bertelsmann an der zu dieser Zeit in einer rechtlichen Grauzone operierenden Musiktauschbörse Napster vergangen.

80 Millionen Dollar flossen damals als Darlehnen, um das populäre MP3-Tauschangebot in einen legalen Abo-Dienst umzuwandeln. Funktioniert hat das Vorhaben 2000/2001 nicht, statt dessen ging Napster aufgrund von Klagen zahlreicher Plattenfirmen in den Bankrott. Inzwischen ist der Markenname beim Softwareunternehmen Roxio wieder aufgetaucht, das die Rechte gekauft hat und einen legalen Onlinemusikdienst betreibt.

Gefügig machen

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Napster verfolgt Bertelsmann aber noch immer: In Form einer Klage großer Plattenfirmen wie Universal Music und EMI, die dem deutschen Medienkonzern vorwerfen, mit dem Napster-Engagement den illegalen Vertrieb urheberrechtlich geschützter Musiktitel gefördert zu haben. 17 Milliarden Dollar Schaden seien so entstanden. Diese US-Klage existiert schon seit 2003.

Nur zugestellt konnte sie bislang nicht werden - Bertelsmann legte einen Eilantrag und eine Verfassungsbeschwerde gegen sie ein. Grund: Der hohe Schadensbetrag verstoße gegen deutsche Rechtsstaatsprinzipien. Dem stimmten die Richter teilweise zu, weil das Verfahren in einer missbräuchlichen Art genutzt werden könne, «um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen», wie es hieß. Das Hauptsacheverfahren soll noch in diesem Jahr anlaufen, dann soll auch über das Zustellungsverbot entschieden werden. Ohne Zustellung können US-Gerichte die Klage nicht abwickeln.

 
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