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Innenministerium plant
großangelegte Datenspeicherung

26. Mai 2004 14:31
Bundesinnenminister Otto Schily will die Telefon- und Internet-Daten der Bürger künftig ein Jahr lang speichern lassen. Die Maßnahme soll der Terrorabwehr dienen.

Das Bundesinnenministerium plant ein Gesetz, demzufolge alle Internet- und Telefonverbindungsdaten künftig ein Jahr lang gespeichert werden müssen. Dies berichtet das Wirtschaftsmagazin «Capital» in seiner aktuellen Ausgabe. Einen entsprechenden Entwurf bereite Innenminister Otto Schily (SPD) derzeit vor. Das Ziel der Vorratsdatenspeicherung soll die Terrorabwehr sein.

Vielfältige Daten

Mehr in der Netzeitung:
Das Ministerium hatte zuvor versucht, einen Passus zur sechsmonatigen Speicherung von Festnetz-, SMS-, Mobilfunk- und Internetverbindungen aller Kunden in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufzunehmen, war damit aber am Vermittlungsausschuss gescheitert, so «Capital». Das neue TKG war im Mai verabschiedet worden.

Neben den Datenschutzproblemen, die ein Vorhalten dieser Datenmengen mit sich bringen könnte, werden von Kritikern vor allem die hohen Kosten bemängelt. So spricht der Telekom-Branchenverband VATM von jährlichen Ausgaben von bis zu 500 Millionen Euro, sollten die Daten gespeichert werden.

Nutzbarkeit bezweifelt

Mehr im Internet:
Die Experten des Verbandes gehen zudem nicht davon aus, dass die Informationen, die den Behörden bereitgestellt werden, überhaupt hilfreich sind: «Durch die Datenflut wird eine sinnvolle Nutzung einzelner Daten erschwert», so VATM-Präsident Peter Wagner zu «Capital». Der Nutzen für die Terrorabwehr sei umstritten.

Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung sind bereits seit längerem in der europäischen Innenpolitik auf der Agenda. So plant Großbritannien schon seit längerem entsprechende Datenzentren. Auch die so genannte «Cybercrime»-Konvention des Europarates sieht die Vorratsdatenspeicherung vor. Bislang werden nur einzelne Zugangsdaten zu Abrechnungszwecken vorgehalten, die allerdings ebenfalls den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden müssen.

 
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