08. Apr 2004 08:52
Noch mehr Ärger für Googles neuen E-Mail-Dienst: Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte meint, der Service verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis. Er sei «höchst problematisch».
Erste Einschätzungen der Netzbürgerrechtsorganisation «Privacy International», Gmail verstoße gegen europäisches Datenschutzrecht, werden nun auch von Fachleuten in Deutschland geteilt. Andreas Hermann, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten in Niedersachsen, sagte am Mittwoch der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung», er gehe davon aus, dass ein Angebot wie Googles Maildienst auch gegen das deutsche Fernmeldegeheimnis verstoße.Der Grund: Der Dienst durchsucht E-Mails automatisch nach bestimmten Suchbegriffen, um dann passende «kontextsensitive» Werbung einzublenden. Googles Versprechen, dies vollständig von Menschen unbeobachtet ablaufen zu lassen, ändere nichts an der datenschutzrechtlichen Relevanz. «Es ist unerheblich, ob eine E-Mail von einem anderen Menschen oder einer Maschine mitgelesen wird», sagte Hermann. Faxe, E-Mails, Briefe und Telefonate gelten laut deutschem Recht als vertraulich.
Die vollständige Auswertung der E-Mail-Daten einer Person nannte der Datenschutzexperte «höchst problematisch». Damit sei der Schritt «in Richtung gläserner Mensch» getan. Laut Hermann ist Gmail selbst dann problematisch, wenn der Benutzer der Speicherung und Durchsuchung seiner Daten zugestimmt hat. Auch E-Mail-Partner seien ja, womöglich unbewusst, von Googles Vorgehen betroffen.Neben der kontextsensitiven Werbung nennen Netzbürgerrechtler im Zusammenhang mit Gmail noch ein weiteres Problem: Das so genannte «Google Cookie». Dieser kleine Datensatz wird durch Google auf jedem die Suchmaschine benutzenden Rechner angelegt und lässt Rückschlüsse auf die durchgeführten Suchvorgänge zu. Würden diese anonymen Daten mit den persönlichen Informationen aus Gmail kombiniert, könne man großangelegte Profile einer bestimmten Person anlegen.