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Microsoft gewinnt im Streit um Web-Patent

08. Mrz 2004 09:08
Microsoft hat im Streit um ein wichtiges Patent einen ersten Sieg errungen. Die so genannte «Embedding»-Technik für interaktive Web-Inhalte sei nicht schützbar, entschied das US-Patentamt.

Die Affäre galt für Microsoft als höchst unangenehm: 521 Millionen Dollar sollte der Software-Konzern an die kleine Forschungsfirma Eolas zahlen, weil diese ein wichtiges Web-Patent durch Microsoft gebrochen wähnte. Von der so genannten «Embedding»-Technik waren große Teile des Internet betroffen: Sie wurde von Microsoft genutzt, um interaktive Inhalte in seinen Browser Internet Explorer nachzuladen, beispielsweise Abspielroutinen für Musik und Video.

521 Millionen Dollar

Mehr in der Netzeitung:
Sogar Tim Berners-Lee, Erfinder des World Wide Web und eigentlich als Microsoft-Kritiker bekannt, setzte sich beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) dafür ein, das Eolas-Patent, ursprünglich an der University of California entwickelt, für ungültig zu erklären. «Der Kreislauf der Innovation im Web würde grundlegend beschnitten», sagte er damals.

Denn es gäbe «Prior Art», also verfügbare andere Anwendungsfälle, die noch vor der Eintragung des Eolas-Patentes 1998 existiert hätten. Dem stimmte das USPTO nun zu: In einer seiner wenigen Nachuntersuchungen von erteilten Patenten wurde die Eolas-Technik durch das Amt für nicht schützbar erklärt. Microsoft zeigte sich darüber erfreut, aber auch nicht «überrascht», wie ein Sprecher gegenüber US-Fachmedien sagte.

Verfahren zieht sich

Mehr im Internet:
Noch ist Microsofts 521-Millionen-Dollar-Problem nicht gänzlich gelöst. Wie Patentexperten sagten, sei der Rückruf des Patentes durch das USPTO nur ein erster Schritt in einem längeren Verfahren. Eolas und die University of California haben nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion. Selbst danach können sie noch Klage einreichen.

Microsoft hat zwischenzeitlich auf die Eolas-Klage reagiert: Aktuelle Updates des Browsers Internet Explorer sollten ursprünglich künftig vom Nutzer eine Bestätigung verlangen, wenn so genannte Plugins wie «Real Player», «Flash» oder «Acrobat Reader» nachgeladen werden. Allerdings setzte man diese Eolas-Forderung bislang nicht um, weil man auf die Entscheidung des US-Patentamtes warten wollte.

 
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