30. Okt 2003 13:27
Wer bei der hochgelobten Suchmaschine den Berliner Polizeipräsidenten finden will, bekommt als ersten Link die Fuckparade.
Die Investmentbanker überbieten sich derzeit in den USA, wenn es um hymnische Beschreibungen von Google geht. Immerhin: Im größten Börsengang seit Analystengedenken gibt es endlich wieder Geld zu verdienen. Die entbehrungsreiche Zeit hat vergessen lassen, dass eine Blase eine Blase ist. Google, so glaubt man jetzt, ist allerdings ein solides Unternehmen mit gleichmäßigem Wachstum, außerdem mächtig und, wie das so schön heißt, «sticky» - eine Lizenz zum Geldverdienen also für all jene, die vom Geschäft nichts verstehen.Allerdings gibt es auch schon warnende Stimmen: In einer sehr fundierten Analyse schrieb John Gapper neulich in der «Financial Times», warum er glaubt, dass Google seine Höhepunkt schon erreicht haben könnte. Er nennt zahlreiche Gründe, vor allem die Tatsache, dass Google nichts Eigenes herstellt. Dies habe sich bei einem auf Kauf und Verkauf gerichteten Geschäft immer noch als günstig erwiesen. Er würde jedenfalls heute, wäre er Mitglied im Board, über das Abstoßen von Aktien nachdenken.
Ein von Gapper nur gestreiftes Problem, welches jedoch für die User immer auffälliger wird, ist die Absurdität der Suchergebnisse, die mittlerweile offenbar massiv manipuliert werden.
Es ist jedenfalls eine besondere Art der Intelligenz, was man da gelegentlich per Zufall präsentiert bekommt. Wer, um sich wegen eines Strafmandats zu beschweren, «Polizeipräsident» und «Berlin» eingibt, erhält als oberstes - also wichtigstes - Suchergebnis ein heiteres Dokument der «Fuckparade». Ob echt oder nicht, gibt dieses Dokument die Gründe wieder, warum die Fuckparade nicht als politische Versammlung zugelassen werden kann.
So liest man unter dem Briefkopf «Der Polizeipräsident in Berlin, Landeskriminalamt, Referat Ordnungsbehördlicher Staatsschutz»:
«Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin in seiner Entscheidung (OVG 1 S 11.01/VG 1 A 166.01) vom 06. Juli 2001 zur Fuckparade 2001 ausgeführt hat, ist der Versammlungsbegriff zwar im Lichte der grundlegenden Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) im freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes grundrechtsfreundlich auszulegen und anzuwenden.
Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt Versammlungen und Aufzügen der besondere verfassungsrechtliche Schutz aber nur zu, wenn sie 'Ausdruck gemeinschatlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung' sind (grundlegend: BVerfGE 69, 315 [343]). Denn Art. 8 GG und die Vorschriften des Versammlungsgesetzes sollen das 'ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage)' schützen (BVerwGE 56, 63 [69]; 82, 34 [38f.]). Voraussetzung ist daher eine auf diesen Zweck gerichtete Verbundenheit der Teilnehmer. Erforderlich ist eine Zweckverbundenheit, die auf gemeinschaftliche kommunikative Entfaltung (Meinungsäußerung und Meinungsbildung) gerichtet ist. Dem gemäß scheiden Volksfeste und andere Volksbelustigungen sowie die in § 17 VersG weiter genannten Veranstaltungen regelmäßig aus, weil dabei die gemeinschaftliche kommunikative Entfaltung nachrangig ist.»
Und so weiter und so fort, «mit freundlichen Grüßen, im Auftrag Galla». Der nächste Link ist wieder die Fuckparade, dann kommt der Chaos Computer Club mit einem Fahndungsfoto von Otto Schily, dem Regierungspräsidenten von Düsseldorf sowie dem Berliner Polizeipräsidenten, etwas später eine Oberschule, die ein Faksimilie ins Netz stellt, in dem irgendeine Polizeidienstelle die Eltern aufordert, vor Klassenreisen die Busse zu inspizieren.
Natürlich ist der Leser nach der Lektüre derartiger Skurrilitäten der Behörde gegenüber milde gestimmt. Ob es aber zu einem erfolgreichen «Going Public» im Sinne der Aktienmärkte reicht, bleibt dahingestellt.