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Kfz-Domain-Abmahner will kein Betrüger sein

27. Okt 2003 09:16
Michael Hermann, dessen Anwalt 6000 Domain-Besitzer mit Kfz-Kennzeichen in der Web-Adressen abgemahnt hat, sieht sich im Recht. Er sei kein Abzocker, sagte er im Interview mit einem Lokalblatt.

In den vergangenen Wochen hat ein Anwalt tausende Domain-Besitzer abgemahnt, die ein Kfz-Kennzeichen in ihrer Internet-Adresse hatten (etwa: name-hh.de für Hamburg). Sie sollten Schadenersatz und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt über 1000 Euro zahlen und außerdem ihre Domain aufgeben (die Netzeitung berichtete). Begründung für die Aktion: Ein europäisches Patent gebe die Rechte an dieser Art von Internet-Adressen einer bislang unbekannten Firma namens LVH-Lizenzvertrieb. Deren Chef, Michael Hermann aus dem schwäbischen Biberach, sieht sich jedoch nach wie vor im Recht: «Ich bin kein Abzocker und kein Betrüger», meinte er im Interview mit dem örtlichen Lokalblatt «Schwäbische Zeitung».

«Keinen Einfluss»

Mehr in der Netzeitung:
Die Abmahnaktion selbst bezeichnete Hermann als «sehr fragwürdiges Vorgehen» und gab seinem Nürnberger Anwalt Wolfgang Pasch dafür die Schuld. Er selbst habe einen Vertrag mit einer nicht genannten Gesellschaft geschlossen, die dann offenbar über die Art der Abmahnungen bestimmte. «Wir hatten auf die Art und Weise der Kundenansprache und Abmahnschreiben keinen Einfluss», so Hermann, der angab, man müsse nun «einen erhöhten Informationsfluss» einleiten, «so dass die Kunden wissen, für was sie diesen Betrag zahlen müssen und was sie dafür erhalten». Im Anschluss meinte er, sein Patent, «eine Datenverarbeitungsfunktion zur Selektierung von Datenmengen mit regionalem Bezug durch die Eingabe des zur Region gehörenden Kfz-Kürzels», habe weiter Bestand. Herrmann will deshalb seine Rechte weiter verfolgen.

Patent besteht

Mehr im Internet:
Er plane eine «neuartige Suchmaschine auf regionaler Ebene mit Ausrichtung auf Landkreisebene». Dies sei Anlass für die Patentanmeldung gewesen. Was das mit den Kfz-Domains zu tun hat, sagte Hermann der «Schwäbischen Zeitung» nicht. Er habe jedoch dreieinhalb Jahre auf sein Patent gewartet: «Die Markteinführungsphase hat nun begonnen.»

Hermann meinte, er wolle seine Marktidee unter allen Umständen verteidigen, damit diese nicht kopiert werden könne. Er wolle ganz «neue Strukturen» im Internet schaffen. Auf die Frage, warum er solche Institutionen wie das Landratsamt in Ravensburg oder die Polizeidirektion Biberach abgemahnt habe, meinte er, man könne nicht das Patent einmal durchsetzen und einmal nicht. Allerdings mahnte Hermann laut Informationen des deutschen IT-Nachrichtendienstes «Heise Online» Großunternehmen nicht ab.

Ein Musterprozess

Die Abmahnwelle selbst soll nun erst einmal gestoppt sein. Hermann beauftragte ein anderes Anwaltsbüro, die Abgemahnten anzuschreiben, dass die Forderungen Bestand haben. Sie sollen aber vorerst nicht eingetrieben werden, erst plant er zusammen mit der Münchner Kanzlei «Preu Bohlig & Partner» einen «Musterprozess», der dem Patent die Bestätigung geben solle, «bevor die Ansprüche gegenüber den Abgemahnten weiter verfolgt werden». Unterdessen laufen gegen Hermann und seinen Anwalt Pasch Betrugsverfahren unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg. Die bestätigte gegenüber «Heise Online», dass es bereits mindestens zehn Überweisungen der geforderten Schadenersatzsumme im Anschluss an die Abmahnung gegeben haben soll. Die Abmahnung gab den Betroffenen nur wenig Zeit, irgendwelche Fristen einzuhalten.

 
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