Das Ende der Privatkopie
15.09.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Netzeitung: Herr Gehring, seit Samstag darf man den auf immer mehr CDs und fast allen DVDs enthaltenen Kopierschutz in Deutschland nicht mehr umgehen. Rechnen Sie damit, dass sich die Verbraucher daran halten?
Robert Gehring: Wohl nicht freiwillig. Allerdings dürfen in Zukunft auch keine Programme und Informationen zum Umgehen von Kopierschutz mehr verbreitet werden. Gezwungenermaßen werden so viele Verbraucher auf ihre digitale Privatkopie verzichten müssen. Es verbleibt allerdings die Möglichkeit zur Anfertigung analoger Privatkopien von kopiergeschützten CDs.
Netzeitung: Was droht Usern, die den Kopierschutz von nun an umgehen?
Gehring: Wenn sie den Kopierschutz zu gewerblichen Zwecken umgehen, drohen Geld- oder Gefängnisstrafen. Bei der Umgehung zu nichtgewerblichen Zwecken drohen «nur» Schadensersatzforderungen von etlichen hundert Euro pro Kopie, wie man in den USA beobachten kann.
Netzeitung: Wenn man also eine CD im Laden legal erwirbt und ihren Kopierschutz beseitigt, um sie beispielsweise auf einen MP3-Spieler zu überspielen, macht man sich schadenersatzpflichtig?
Gehring: Nach Aussage des Gesetzgebers soll in diesem Fall eigentlich von Verfolgung abgesehen werden. Aber ob man sich darauf verlassen kann, bleibt abzuwarten. Es gilt der Grundsatz des Umgehungsverbotes mit Schadensersatzpflicht bei Verletzung.
Gehring: Auf jeden Fall. Die Musikindustrie hat das im Vorfeld der Gesetzesnovelle ja immer wieder laut angekündigt. Sie wollen abschreckende Exempel statuieren.
Netzeitung: Wieso behielt der Gesetzgeber den Begriff der «Privatkopie» überhaupt bei?
Gehring: Allem Anschein nach deswegen, weil die Abschaffung des Begriffes im Unterschied zur Abschaffung der faktischen Möglichkeit auf stärkeren Widerstand gestoßen wäre. Man darf auch nicht vergessen, dass noch längst nicht alle Informationen nur digital vorliegen. Der Begriff der Privatkopie umfasst ja analoge und digitale Kopien.
Netzeitung: Auch der Download aus Tauschbörsen ist von nun an verboten - wenn auch nicht unter Strafandrohung. Was kann dort Nutzern passieren?
Gehring: Wer sich von offensichtlich rechtswidrigen Quellen Kopien herstellt, macht sich laut Gesetz schadensersatzpflichtig. Die Musikindustrie hat deutlich erklärt, dass sie in Tauschbörsen keine legalen Quellen sieht und einzelne Nutzer zur Abschreckung verklagen wird.
Gerade in den letzten Tagen konnte man in den USA beobachten, wohin das führt: Minderjährige und Sozialhilfeempfänger müssen viele Tausend Dollar Schadensersatz zahlen. Ähnliches steht uns jetzt in Deutschland ins Haus.
Gehring: Da habe ich große Zweifel. Die Argumente, die von den Großen der Plattenbranche hinsichtlich ihrer Umsatzeinbußen gebetsmühlenartig immer wieder vorgebracht wurden, sind empirisch bisher nicht zweifelsfrei belegt.
Es kann sehr gut andere Ursachen dafür geben als die Aktivitäten der Tauschbörsen. So geben viele Jugendliche - Hauptzielgruppe der Musikindustrie - zunehmend Geld für Handys, Computerspiele und DVDs aus, statt für einförmige Musik. Daran wird sich auch mit dem neuen Gesetz nichts ändern, vermute ich.
Netzeitung: Das neue Urheberrecht ist noch nicht «fertig» - ein zweiter Korb ist geplant. Was ist da zu erwarten?
Gehring: Laut Aussage von Mitarbeitern des Justizministeriums sind grundsätzlich alle Fragen wieder offen. Im Grunde kann das ganze Urheberrechtsgesetz neu geschrieben werden. Die Musikindustrie hat bereits verkündet auch die letzten Reste der digitalen Privatkopie aus dem Gesetz streichen lassen zu wollen.
Die Fragen stellte Ben Schwan.

