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Deep-Link-Urteil: «Endlich Rechtssicherheit»

23. Jul 2003 12:11
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass tief gehende Links, die die Startseite umgehen, erlaubt bleiben. Die Netzeitung sprach mit Christian Kohlschütter, der deshalb verklagt worden war.

Die Klage hatte im deutschen Internet für Aufsehen gesorgt: Die Verlagsgruppe Handelsblatt mit ihren Publikationen «Handelsblatt» und «DM» hatte versucht, der Nachrichtensuche «Paperboy» das Auffinden und Verlinken einzelner Artikel in ihren Publikationen zu verbieten.

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Der Konflikt um «Deep Links», wie sich Hyperlinks nennen, die unter Umgehung der Startseite direkt auf Inhalte zeigen, ging schließlich bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der entschied in der vergangenen Woche, dass Paperboy rechtmäßig verlinkt habe - das zum Holtzbrinck-Konzern gehörende Handelsblatt müsse diese Basistechnik des Internet akzeptieren.

Die Netzeitung sprach mit Christian Kohlschütter, der mit seiner Nachrichtensuche Newsclub.de ebenfalls von einer Holtzbrinck-Tochter verklagt worden war, den Fall aber aus finanziellen Gründen als Student nicht bis zu einer Grundsatzentscheidung durchfechten wollte. Kohlschütter, 23, betreibt Newsclub.de seit 1999 kostenlos.

Netzeitung: Herr Kohlschütter, der Bundesgerichtshof hat die so genannten «deep links» auf Nachrichtenseiten in einem Grundsatzurteil erlaubt. Ärgern Sie sich, dass Sie «Ihren» Link-Prozess nicht zu Ende durchfechten konnten?

Kohlschütter: Das Urteil war längst überfällig, schließlich hat sich der BGH damit über zwei Jahre Zeit gelassen. Die Sache ist ärgerlich. Ich hätte die Prozesskosten im Münchner Rechtsstreit in Höhe von 20.000 Euro gespart. Ich fühle mich durch die Münchner Justiz geschädigt, weil ich veranlasst wurde, die Rechtsverfolgung aufzugeben.

Die Bitte auf Aussetzung des Verfahrens bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Paperboy ist abgelehnt worden, mit der Begründung, dass mein Rechtsbegehren aussichtslos und mutwillig im Hinblick auf die EU-Datenbankrichtlinie sei. Vermutlich hat es den Richtern an Sachkompetenz und an Interesse gefehlt: Ich habe mehrmals angeboten, Newsclub.de im Gerichtssaal vorzuführen - ohne Erfolg.

Netzeitung: Hat das Urteil nun auch Auswirkungen auf Newsclub.de?

Kohlschütter: Endlich besteht Rechtssicherheit auch für deutsche Nachrichten-Suchmaschinen. Das bedeutet aber nicht, dass Newsclub.de nun alle Websites zum «Link-Freiwild» erklärt. Wer nicht verlinkt werden will, der kann dies mittels altbewährter Technik [beispielsweise die Suchverbotsdatei «robots.txt», Anm. d. Red.] unmissverständlich klarstellen.

Die Mainpost (die Klägerin) hatte übrigens keine derartigen Vorkehrungen getroffen. Trotzdem bleibe ich bei meiner Entscheidung, das Angebot der Mainpost vom Newsclub zu exkommunizieren.

Netzeitung: Bei beiden Klagen handelte es sich um Tochterunternehmen der Verlagsgruppe Holtzbrinck - sehen Sie da eine Art Muster?

Kohlschütter: Der Zusammenhang über die Verlagsgruppe Holtzbrinck ist offensichtlich. Die Gründe des mangelnden Rechtsbewusstseins des Holtzbrinck-Verlags kenne ich nicht.

Netzeitung: Ist es möglich, dass dort grundlegende Sitten des Internet nicht verstanden werden?

Kohlschütter: Hierzu sollten Sie die Holtzbrinck-Chefetage befragen.

Netzeitung: Was wäre passiert, wenn der BGH anders entschieden hätte?

Kohlschütter: Der Suchmaschinen-Markt in Deutschland käme zum Erliegen, jeder Link wäre ein potenzieller Klagegrund. Es wäre eine große Welle an Abmahnungen losgebrochen. Zuerst würden die kleinen, dann die größeren Suchmaschinen-Anbieter kräftig zur Kasse gebeten.

Die außereuropäischen Suchmaschinen (vorneweg Google) hätten dann ihren Marktvorsprung weiter ausbauen können, da sie sich nicht an deutsches bzw. EU-Recht gebunden fühlen. Die Benachteiligung deutscher Suchmaschinen wäre mit staatlicher Genehmigung verordnet worden.

Netzeitung: Das Urteil ist, soweit es bislang bekannt ist, von technischem Verständnis für das Web geprägt. Wieso kommen solche Entscheidungen noch so selten vor?

Kohlschütter: Das ist schwer zu beantworten, denn so kompliziert ist der Sachverhalt gar nicht. Newsclub und Paperboy machen nichts anderes, als öffentlich bekanntzugeben, wo welche Nachrichtenartikel zu finden sind.

Mehr in der Netzeitung:
Dies könnte genauso gut in der Fußgängerzone von einem «Marktschreier» vorgetragen werden, der zu jeder Nachrichtenüberschrift auf Zeitungskioske und die Schaukästen der jeweiligen Verlage zeigt. Der Zugriff auf die einzelnen Artikel wird vom Leser, nicht vom Vermittler hergestellt, sei es im Internet oder in der Altstadt.

Die Fragen stellte Ben Schwan.

 
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