Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Neuer Jugendschutz verbietet «Tetris»

14. Mai 2003 10:33
Tetris
Das neue Jugendschutzgesetz macht Altersfreigaben für Spiele zur Pflicht. Harmlose Klassiker wie «Tetris» werden illegal.

Seit April gilt in Deutschland das neue Jugendschutzgesetz. Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Erfurt macht es erstmals eine Alterskennzeichnung für Computerspiele zur Pflicht - ähnlich, wie man es seit langem von Videos kennt.

Die Sticker der Selbstkontrolle des Verbandes Unterhaltungssoftware Deutschland, kurz USK, - «ab 6», «ab 12», «ab 16», «ab 18» oder auch «keine Beschränkung» - gelten künftig gesetzlich bindend.

Altersüberprüfung ist Pflicht

Mehr in der Netzeitung:
Das neue Jugendschutzgesetz sieht vor, dass vor dem Kauf eine konkrete Alterskontrolle per Ausweisüberprüfung durchgeführt werden muss. Auch der Versandhandel muss das Alter seiner Kunden nachweislich abfragen.

Vorangetrieben wurde die Neuregelung durch die politischen Institutionen - der Amoklauf von Erfurt, dessen junger Täter Robert Steinhäuser selbst Gewalt-Computerspiele genutzt haben soll, war den Entscheidern noch vor Augen.

Der CDU-Opposition im Bundestag geht das jetzige Gesetz noch nicht weit genug. Dabei hat das es, berichtet die Computerfachzeitschrift «c't», (wohl unbeabsichtigte) Konsequenzen. So gelten künftig alle nicht von der USK überprüften Spiele als nur für Erwachsene zugelassen.

Klassiker aus früheren Jahren - von «Tetris» bis hin zu «Pacman» - die niemals eine Altersfreigabekontrolle durch die USK erfahren haben, sind laut Gesetz nun «frei ab 18» - und das obwohl das Spielprinzip und die grafische Darstellung denkbar harmlos sind.

Downloads ohne Freigabe

Alte Spiele dürfen auch nicht mehr auf Flohmärkten und ähnlichen Marktplätzen angeboten werden, sondern nur noch in geschlossenen Geschäften, wo eine Altersüberprüfung stattfinden kann.

Das zuständige Jugendministerium kennt auf das Problem keine konkrete Antwort - obwohl damit laut Meinung von «c't» eine «Ausgrenzung eines wichtigen Bestandteils der Medienkultur» ins Haus steht.

Problematisch sind auch Musik-CDs mit enthaltenen Videos - sie brauchen eine Freigabe der für audiovisuelle Medien zuständigen Selbstkontrollinstitution FSK.

Markt der Shareware-Spiele bedroht

Mehr im Internet:
Angegriffen fühlt sich vom neuen Jugendschutzgesetz auch die Szene der Mac- und Linux-Spielefirmen, sowie Anbieter von Shareware-Games. Sie müssen, wenn sie ihre Programme auf Trägermedien wie CDs und DVDs vertreiben wollen, eine Freigabe bei der USK nachweisen. Die kostet allerdings laut «c't» mindestens 1000 Euro - was sich bei Amateuren und kleinen Firmen kaum lohnt.

Freigaben und Selbstkontrollen für Downloads aus dem Internet fordert das neue Jugendschutzgesetz im übrigen nicht. Dies könnte allerdings in weiteren Gesetzesnovellen, etwa die des Teledienstegesetzes, abgedeckt werden, ist aus Regierungskreisen zu hören.

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Zum Tarifrechner
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Immobiliensuche
Immobilien
immonet
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.