14. Mai 2003 10:33
Das neue Jugendschutzgesetz macht Altersfreigaben für Spiele zur Pflicht. Harmlose Klassiker wie «Tetris» werden illegal.
Seit April gilt in Deutschland das neue Jugendschutzgesetz. Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Erfurt macht es erstmals eine Alterskennzeichnung für Computerspiele zur Pflicht - ähnlich, wie man es seit langem von Videos kennt.Die Sticker der Selbstkontrolle des Verbandes Unterhaltungssoftware Deutschland, kurz USK, - «ab 6», «ab 12», «ab 16», «ab 18» oder auch «keine Beschränkung» - gelten künftig gesetzlich bindend.
Das neue Jugendschutzgesetz sieht vor, dass vor dem Kauf eine konkrete Alterskontrolle per Ausweisüberprüfung durchgeführt werden muss. Auch der Versandhandel muss das Alter seiner Kunden nachweislich abfragen. Vorangetrieben wurde die Neuregelung durch die politischen Institutionen - der Amoklauf von Erfurt, dessen junger Täter Robert Steinhäuser selbst Gewalt-Computerspiele genutzt haben soll, war den Entscheidern noch vor Augen.
Der CDU-Opposition im Bundestag geht das jetzige Gesetz noch nicht weit genug. Dabei hat das es, berichtet die Computerfachzeitschrift «c't», (wohl unbeabsichtigte) Konsequenzen. So gelten künftig alle nicht von der USK überprüften Spiele als nur für Erwachsene zugelassen.
Klassiker aus früheren Jahren - von «Tetris» bis hin zu «Pacman» - die niemals eine Altersfreigabekontrolle durch die USK erfahren haben, sind laut Gesetz nun «frei ab 18» - und das obwohl das Spielprinzip und die grafische Darstellung denkbar harmlos sind.
Angegriffen fühlt sich vom neuen Jugendschutzgesetz auch die Szene der Mac- und Linux-Spielefirmen, sowie Anbieter von Shareware-Games. Sie müssen, wenn sie ihre Programme auf Trägermedien wie CDs und DVDs vertreiben wollen, eine Freigabe bei der USK nachweisen. Die kostet allerdings laut «c't» mindestens 1000 Euro - was sich bei Amateuren und kleinen Firmen kaum lohnt.Freigaben und Selbstkontrollen für Downloads aus dem Internet fordert das neue Jugendschutzgesetz im übrigen nicht. Dies könnte allerdings in weiteren Gesetzesnovellen, etwa die des Teledienstegesetzes, abgedeckt werden, ist aus Regierungskreisen zu hören.