21. Jan 2003 12:03
Das Oberste US-Gericht fällte letzte Woche ein viel kritisiertes Urteil zum Copyright-Schutz. Die Netzeitung sprach mit den beiden Klageführern Lessig und Zittrain über die Rechte an Micky Maus im Online-Zeitalter.
Die Internetwelt musste vergangene Woche nach Meinung vieler Online-Aktivisten eine entscheidende Niederlage einstecken. Der Copyright-Schutz für Bücher, Filme oder Cartoon-Figuren darf um 20 Jahre verlängert werden, befand der Oberste US-Gerichtshof. Die Ausdehnung der Copyright-Frist auf insgesamt 95 Jahre ist somit rechtens. Damit fallen viele ältere kreative Werke noch immer nicht in den Besitz der Allgemeinheit und dürfen nicht unentgeltlich im Internet genutzt werden. Auch Disneys frühe Micky-Maus-Filme wären von einer Freigabe betroffen gewesen.
Die Online-Rechtsexperten Lawrence Lessig und Jonathan Zittrain hatten gegen eine Verlängerung der Frist geklagt. Die Netzeitung sprach mit ihnen über den Fall «Eldred vs Ashcroft» und über einen neuen Copyright-Begriff im Internet-Zeitalter.
Netzeitung: Herr Lessig, Herr Zittrain, die Entscheidung am vergangenen Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof fiel klar aus. Warum?
Lessig: Sieben Richter [von neun, Anm. d. Red.] entschieden, dass es dem Obersten Gerichtshof nicht obliegt, die Entscheidung des Kongresses über diese Fristen anzufechten. Sie unterschrieben ein Urteil, das die Entscheidungen allein dem Kongress überlässt.
Zittrain: Aus meiner Sicht war die Entscheidung klar falsch - und zwei der Richter stimmten ja auch mit unserer Sicht überein. Nach dem, was ich bislang sagen kann, glaubten die anderen sieben, dass die US-Verfassungsväter dem Kongress viele Möglichkeiten gegeben haben, die Gültigkeit von Urheberrechten zu verlängern und dass es außerdem rechtens ist, diese so wohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft festzulegen.
Es ging bei der Verlängerung vor allem um die rückwirkende Anwendung. Das bedeutet streng genommen, dass man Tote mit dem Anreiz des Urheberrechtes zu neuen Werken verlocken will - das macht keinen Sinn.
Netzeitung: Welche Gründe hatte die Entscheidung?
Lessig: Einerseits die Abneigung des Gerichtes, sich überhaupt in das Feld zu begeben, andererseits das Versagen der Kläger, es davon zu überzeugen, dass es wichtig gewesen wäre, das Feld zu betreten.
Netzeitung: Denken Sie, dass die Macht der Medienindustrie eine Rolle gespielt hat?
Lessig: Nein, das tue ich nicht. Ich glaube nicht, dass der Oberste Gerichtshof von solchen Erwägungen beeinflusst ist.
Zittrain: Absolut. Wenn man sich die Befürworter einer Aufrechterhaltung des Bono-Gesetzes ansieht [«Amici» im US-Recht, Anm. d. Red.], erkennt man, dass diese vor allem aus den großen Medienkonzernen kommen. Man kann sie nicht dafür verurteilen, dass sie ihr Bestes tun, ihre Profite zu maximieren. Es ist nur sehr schlecht, dass der Gerichtshof hier keine klare Linie gezogen hat.
Netzeitung: Welche Auswirkungen wird die Entscheidung auf die Konsumenten haben?
Lessig: Schreckliche und kaum auszudenkende. Das große Experiment «Public Domain» [die Sphäre der Öffentlichkeit, in die die Urheberrechte ab einem bestimmten Zeitpunkt «entlassen» werden, Anm. d. Red.] ist tot, wie es die «New York Times» ausgedrückt hat. Da ist ein schrecklicher Schaden entstanden.
Zittrain: Wir befinden uns derzeit an einem Scheideweg. Die Telekommunikationsfirmen haben im Glauben an die Zukunft das Land mit Netzwerken überzogen. Nachdem wir nun die Möglichkeit haben, uns an das Internet anzuschließen, müssen wir endlich klären, wofür es benutzt wird und wer es kontrolliert.Eine oft genannte Vision beschreibt das Internet als fortschrittlichen Fernseher mit vielen Programmen. Und jedes Mal, wenn man einen Link anklickt, ändert man den Kanal. Es hat aber viel mehr Potenzial. Die Leute können sich online frei äußern, neue Werke schaffen, Ideen entwickeln und auf neuen Wegen interagieren. Projekte wie das «Creative Commons»-Projekt [Urheberrechtsprojekt von Lessig und anderen, Anm. d. Red.] versuchen, das Internet mit einer Öffentlichkeit zu verbinden, die die Möglichkeit sieht, Werke frei, schnell und perfekt zu kopieren. Das wäre dann ein «Feature» und kein «Bug». Die Entscheidung des US-Gerichtshof ist mit Blick auf diese Anstrengungen sicher eine große Enttäuschung.
Netzeitung: Was wird in der Technologie-Industrie passieren?
Lessig: Es gibt ein außerordentliches Wachstumspotenzial für die IT-Branche, wenn mehr Inhalte frei von Rechten des geistigen Eigentums wären. Das war eine starke Motivation für die Unterstützung, die wir in diesem Fall von Intel erhielten.
Zittrain: Die Industrie wird mit den Anbietern von Inhalten eine Übereinkunft finden, wie man den Kunden Werke mit technischen wie rechtlichen Vorhängeschlössern verkaufen kann.
Netzeitung: Hat die «Eldred v. Ashcroft»-Bewegung bereits nächste Schritte geplant?
Lessig: Meine Arbeit wird sich auf die «Creative Commons» konzentrieren. Wir wollen Wege finden, um den Schaden zu minimieren, der enstanden ist. Es gibt keinen Zweifel, das dieser existiert.
Zittrain: Ja, der Kampf wird nun in die politische Arena zurückkehren. Eine der nächsten Aufgaben wird sein, den US-Kongress davon zu überzeugen, dass die Inhaber von Urheberrechten künftig regelmäßig eine minimale Gebühr zahlen müssen, um ihr Copyright zu erneuern. Diejenigen, die das nicht tun, würden ihre Werke im Besitz der Öffentlichkeit wiederfinden - wo sie auch hingehören, wenn der Schöpfer es nicht einmal für nötig hält, einen simplen Antrag auszufüllen.Die Fragen stellte Ben Schwan.