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Freispruch für Hersteller von E-Book-Crackprogramm

18. Dez 2002 10:32
Dmitry Sklyarov
Im Verfahren gegen das russische Software-Unternehmen Elcomsoft ist das Urteil ergangen. Die Crackprogramme haben das amerikanische Urheberrecht nicht verletzt.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden: Wie die Geschworenen des zuständigen Strafgerichtes im US-Bundesstaat Kalifornien am Dienstag entschieden, ist Elcomsoft nicht schuldig, gegen amerikanisches Urheberrecht verstoßen zu haben.

Das Urteil ist ein Schlag gegen den umstrittenen so genannten «Digital Millennium Copyright Act» (DMCA), der das Herstellen von Programmen zum Umgehen vom Kopierschutz untersagt. Das weltweit viel beachtete Verfahren in San Jose endete nach nur knapp zwei Wochen.

DMCA schwer verständlich

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Die Anklage hatte Elcomsoft vorgeworfen, Software entwickelt und verkauft zu haben, die einzig dem Brechen von Kopierschutzmaßnahmen elektronischer Bücher diene. Geschädigter in dem Strafverfahren war der US-Konzern Adobe, dessen beliebtes Textformat PDF mit dem so genannten «Advanced E-Book Processor» geknackt worden war. Dieses Programm sei auch illegal, so die Geschworenen in ihrer Entscheidung, allerdings habe Elcomsoft nicht die Absicht gehabt, gegen den DMCA zu verstoßen.

Die Geschworenen übten insbesondere Kritik an der vielfältigen Auslegbarkeit des Gesetzeswerkes. Es sei nicht verwunderlich gewesen, dass ein russisches Unternehmen es nur schwer verstehen könne, so ein Geschworener wörtlich. Positiv wurde Elcomsoft zudem ausgelegt, dass man schnell auf einen Hinweis durch Adobe reagiert hatte und die Software vom Netz nahm. Der US-Konzern hatte es in der Tat in dem Verfahren dann auch nicht geschafft, einen Beweis beizubringen, dass der «Advanced E-Book Processor» tatsächlich zum Erstellen illegaler Kopien eingesetzt worden war.

Spektakuläres Verfahren

Das Verfahren hatte mit einer spektakulären Verhaftung begonnen. Der wichtigste Elcomsoft-Entwickler, Dmitri Sklyarow, war im Rahmen der Ermittlungen von einer Hacker-Konferenz in Las Vegas vom Podium weg verhaftet worden und landete anschließend für kurze Zeit in Haft. Der Mann hat inzwischen Heldenstatus im Netz erlangt und gilt in seiner russischen Heimat als kleines Genie. Er selbst will aber kein Hacker sein, sondern sieht sich, auch in Übereinstimmung mit dem Image Elcomsofts als normales Software-Unternehmen, «als ganz normaler Programmierer».

Die Verteidigung sah in dem Freispruch keinesfalls einen Freibrief für andere Unternehmen, nun Crack-Programme vielfältig zu veröffentlichen. Statt dessen sei das Urteil nur «ein erster Dorn» im DMCA. Aus Rechtsgelehrtenkreisen in den USA war dennoch zu hören, dass Unternehmen, die mit Hilfe des Copyright-Gesetzes klagen wollen, es nun deutlich schwieriger haben könnten. Liberale Netzbürgerrechtler würden das Regelwerk, das auch auf Druck der Medienindustrie entstand, sowieso gerne beerdigen. In Szenekreisen wurde das Urteil am Dienstag ausgiebig bejubelt.

 
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