Freispruch für Hersteller von E-Book-Crackprogramm
Das Urteil ist ein Schlag gegen den umstrittenen so genannten «Digital Millennium Copyright Act» (DMCA), der das Herstellen von Programmen zum Umgehen vom Kopierschutz untersagt. Das weltweit viel beachtete Verfahren in San Jose endete nach nur knapp zwei Wochen.
Die Geschworenen übten insbesondere Kritik an der vielfältigen Auslegbarkeit des Gesetzeswerkes. Es sei nicht verwunderlich gewesen, dass ein russisches Unternehmen es nur schwer verstehen könne, so ein Geschworener wörtlich. Positiv wurde Elcomsoft zudem ausgelegt, dass man schnell auf einen Hinweis durch Adobe reagiert hatte und die Software vom Netz nahm. Der US-Konzern hatte es in der Tat in dem Verfahren dann auch nicht geschafft, einen Beweis beizubringen, dass der «Advanced E-Book Processor» tatsächlich zum Erstellen illegaler Kopien eingesetzt worden war.
Die Verteidigung sah in dem Freispruch keinesfalls einen Freibrief für andere Unternehmen, nun Crack-Programme vielfältig zu veröffentlichen. Statt dessen sei das Urteil nur «ein erster Dorn» im DMCA. Aus Rechtsgelehrtenkreisen in den USA war dennoch zu hören, dass Unternehmen, die mit Hilfe des Copyright-Gesetzes klagen wollen, es nun deutlich schwieriger haben könnten. Liberale Netzbürgerrechtler würden das Regelwerk, das auch auf Druck der Medienindustrie entstand, sowieso gerne beerdigen. In Szenekreisen wurde das Urteil am Dienstag ausgiebig bejubelt.
Für das Web ediert von Ben Schwan

