netzeitung.deHersteller von E-Book-Hackersoftware vor Gericht

 Herausgeber: netzeitung.de

Der Prozess gegen das russische Unternehmen Elcomsoft hat begonnen. Dabei steht auch ein umstrittenes amerikanisches Copyright-Gesetz auf dem Prüfstand.

Die russische Softwarefirma Elcomsoft muss sich wegen Software-Piraterie-Vorwürfen vor Gericht verantworten. Elcomsoft ist Hersteller eines Programmes mit dem man E-Books cracken und vervielfältigen kann. In dem Prozess geht es auch um eine grundsätzliche Frage: Inwieweit erlaubt die aktuelle US-Rechtslage Herstellung und Vertrieb von Programmen zum Umgehen eines Kopierschutzes?

Software-Hersteller Adobe ist vom so genannten «Advanced E-Book Processor» der Firma direkt betroffen. Mit dem Programm lässt sich der Kopierschutz von PDF-Dokumenten aufheben, ein Format, das unter anderem zum Vertrieb elektronischer Bücher genutzt wird. Technologieerfinder Adobe ging das zu weit: Der Hersteller ließ bereits im Sommer 2001 den Elcomsoft-Hauptprogrammierer Dmitri Sklyarow verhaften, als dieser bei einer Hackerkonferenz in Las Vegas sprach.

«Verbrecherwerkzeug» Kopierprogramm
Das Verfahren gegen Elcomsoft schlug einige Haken: Erst stand Programmierer Sklyarow selbst im Mittelpunkt, der sich dann aber zwecks Freilassung und Ausreisemöglichkeit den US-Behörden als Zeuge zur Verfügung stellte.

Ein «Verbrecherwerkzeug» sei das von Elcomsoft vertriebene E-Book-Knackprogramm, meinte Staatsanwalt Scott Frewing gleich zum Auftakt des Verfahrens. Sein Gegner, Elcomsoft-Rechtsbeistand Joe Burton, nannte den «Advanced E-Book Processor» dagegen ein «Tool, dass dem E-Book-Besitzer dient».

Das Gericht wird vor allem eine Frage beantworten müssen: Kann der so genannte «Digital Millennium Copyright Act» (kurz: DMCA), ein unter der Clinton-Regierung verabschiedetes Urheberrechtsgesetz, tatsächlich zum Verbot von Kopierprogrammen genutzt werden? Der Elcomsoft-Prozess wird daher von Internet-Rechtsexperten genauestens beobachtet.

Starzeuge Sklyarow
Sklyarow selbst, der es im Internet zu einem gewissen Heldenstatus brachte und in seiner Heimat inzwischen als «Superhacker» gilt, soll sowohl den US-Behörden, als auch Elcomsoft selbst als wichtigster Zeuge dienen. Auch der Chef der kleinen russischen Softwarefirma, Alexander Katalow, ist bei dem Verfahren anwesend. Die beiden russischen Staatsbürger hatten zuvor Probleme, eine Einreiseerlaubnis für die USA zu bekommen.

Erstaunlich bleibt, dass es erst jetzt zu einem solchen Testfall für das vier Jahre alte Copyright-Gesetz kommt: Knackprogramme für Kopierschutzmaßnahmen erfreuen sich in den USA genauso großer Beliebtheit, wie das in Europa und Asien der Fall ist. Bislang hatten die Behörden die Paragraphensammlung für derlei Verfahren aber noch nicht genutzt.

Streitpunkt «DMCA»
Problematisch am Digital Millennium Copyright Act ist, dass das Gesetz nicht eindeutig festlegt, ob es tatsächlich illegal ist, einen Kopierschutz per Software zu umgehen und diese Programme zu verkaufen.

Das Verbot von Programmen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen wird auch in Deutschland heiß diskutiert. Bislang konzentrieren sich die Aktionen der Strafverfolger vor allem auf das Vorgehen gegen Anbieter so genannter «Piratenkarten» für Pay-TV-Sender. Das Elcomsoft-Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt. Es wird mit einem halben Dutzend Prozesstagen gerechnet. Elcomsoft droht im schlimmsten Fall eine Millionenstrafe.


Für das Web ediert von Ben Schwan