Hersteller von E-Book-Hackersoftware vor Gericht
05.12.2002
Herausgeber: netzeitung.de
Software-Hersteller Adobe ist vom so genannten «Advanced E-Book Processor» der Firma direkt betroffen. Mit dem Programm lässt sich der Kopierschutz von PDF-Dokumenten aufheben, ein Format, das unter anderem zum Vertrieb elektronischer Bücher genutzt wird. Technologieerfinder Adobe ging das zu weit: Der Hersteller ließ bereits im Sommer 2001 den Elcomsoft-Hauptprogrammierer Dmitri Sklyarow verhaften, als dieser bei einer Hackerkonferenz in Las Vegas sprach.
Ein «Verbrecherwerkzeug» sei das von Elcomsoft vertriebene E-Book-Knackprogramm, meinte Staatsanwalt Scott Frewing gleich zum Auftakt des Verfahrens. Sein Gegner, Elcomsoft-Rechtsbeistand Joe Burton, nannte den «Advanced E-Book Processor» dagegen ein «Tool, dass dem E-Book-Besitzer dient».
Das Gericht wird vor allem eine Frage beantworten müssen: Kann der so genannte «Digital Millennium Copyright Act» (kurz: DMCA), ein unter der Clinton-Regierung verabschiedetes Urheberrechtsgesetz, tatsächlich zum Verbot von Kopierprogrammen genutzt werden? Der Elcomsoft-Prozess wird daher von Internet-Rechtsexperten genauestens beobachtet.
Erstaunlich bleibt, dass es erst jetzt zu einem solchen Testfall für das vier Jahre alte Copyright-Gesetz kommt: Knackprogramme für Kopierschutzmaßnahmen erfreuen sich in den USA genauso großer Beliebtheit, wie das in Europa und Asien der Fall ist. Bislang hatten die Behörden die Paragraphensammlung für derlei Verfahren aber noch nicht genutzt.
Das Verbot von Programmen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen wird auch in Deutschland heiß diskutiert. Bislang konzentrieren sich die Aktionen der Strafverfolger vor allem auf das Vorgehen gegen Anbieter so genannter «Piratenkarten» für Pay-TV-Sender. Das Elcomsoft-Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt. Es wird mit einem halben Dutzend Prozesstagen gerechnet. Elcomsoft droht im schlimmsten Fall eine Millionenstrafe.
Für das Web ediert von Ben Schwan

