BT-Sprecher: «Mussten Hyperlink-Rechte verteidigen»
27.08.2002
Herausgeber: netzeitung.de
Mike Bartlett: Wir sind der Ansicht, dass ein BT-Wissenschaftler 1976 diese Technologie erfunden hat. Nun stehen wir unseren Aktionären gegenüber in der Pflicht, unser Recht am geistigen Eigentum zu verteidigen. Das Patent gilt übrigens nur für die USA.
Netzeitung: Wieso wurde ausgerechnet der US-Provider Prodigy als erstes verklagt?
Netzeitung: Was ist Ihre Reaktion darauf, dass Sie das Verfahren nun verloren haben?
Netzeitung: Was wollten Sie denn tun, wenn Sie gewonnen hätten? Alle Firmen und Nutzer verklagen und zu Lizenzgebühren zwinken, die Hyperlinks einsetzen?
Bartlett: Die ursprüngliche Idee war es, dass der jeweilige Anbieter uns bezahlt, ja. Es hätte sich dabei nur um US-Firmen gehandelt, weil das Patent ja nur dort gilt.
Netzeitung: Hätten Sie neben Providern auch normale Unternehmen zahlen lassen?
Bartlett: Der erste Schritt wären die Internet-Provider gewesen. Mehr kann ich nicht sagen.
Netzeitung: Wie geht es jetzt weiter? Wann entscheiden Sie, ob Sie Revision einlegen?
Bartlett: Wir schauen uns das Urteil wie gesagt jetzt ganz genau an. Das wird einige Wochen benötigen. Dann entscheiden wir über unser weiteres Vorgehen.
Für das Web ediert von Ben Schwan

