netzeitung.deDeep Links sind akut gefährdet

 Herausgeber: netzeitung.de

Computerrechtsexperte Jon Bing (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Computerrechtsexperte Jon Bing
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

In einer weltweit beachteten Entscheidung verbot ein dänisches Gericht das Setzen von Hyperlinks. Jon Bing, Experte für Computerrecht, meint im Interview mit der Netzeitung, dies sei erst der Anfang.

Dr. Jon Bing, Jura-Professor an der Universität Oslo, gilt als einer der profiliertesten Experten Skandinaviens in Sachen Computerrecht. Am vergangenen Freitag verurteilte ein dänisches Gericht die kostenpflichtige dänische Nachrichten-Suchmaschine Newsbooster. Der dänische Zeitungsverlegerverband hatte geklagt, weil Newsbooster sogenannte «Deep Links» auf Zeitungsartikel setzt (die Netzeitung berichtete).

Rechtsexperte Bing hält den Fall für wenig ungewöhnlich. Die EU-Datenbank-Direktive, die in den Einzelstaaten umgesetzt sein muss, gäbe den Anbietern genügend Anlass, andere Parteien zu verklagen.

Netzeitung: Herr Bing, wie kam es dazu, dass das dänische Gericht Hyperlinks verbieten konnte?

Jon Bing: Meiner Meinung nach ist es ein Fehler, sich nur auf die Links zu konzentrieren. Das Gericht meinte vor allem, dass diese durch die systematische Ausbeutung der Datenbanken dritter Parteien [der dänischen Zeitungen im Internet, Anm. d. Red.] erreicht wurden. Das dürfte ein Verstoß gegen die dänische Umsetzung der europäischen Datenbank-Direktive gewesen sein - der außerdem noch durch weitere Verstöße untermauert wurde.

Darunter war beispielsweise die Frage, ob die Ausbeutung dieser Datenbanken dazu führen, dass die Rechte ihrer Betreiber leiden. Das Gericht meinte, dass die «Deep Links» den Nutzerstrom auf die Homepages der Angebote reduzierte, wo die meisten Werbebanner laufen - und dadurch auch die Einnahmen der Anbieter verminderten.

Netzeitung: Können Sie den Fall näher ausführen?

Bing: Er ist nur einer in einer Serie europäischer Entscheidungen, die die neue Art von Datenbank-Recht betreffen. Einen anderen Fall mit vielen ähnlichen Aspekten gab es bereits im Oktober 1998 in Berlin. [Als das Landgericht einer Metasuchmaschine verbot, die Internet-Anzeigendatenbank von «Berlin Online» nach Stichwörtern zu filtern und die Ergebnisse an ihre Nutzer zu mailen. Laut Richter verstieß dies gegen Urheber- und Datenbank-Recht. Auch hier sei die Werbung auf der Homepage umgangen worden. - Anm. d. Red.]

Netzeitung: Sie waren also nicht überrascht?

Bing: Nein, wie der deutsche Fall zeigt, ist das ist ein Trend bei europäischen Gerichten.

Netzeitung: Wie geht es jetzt weiter?

Bing: Der Fall ist von der ersten Instanz entschieden. Er wird, so wie ich höre, nun in die Berufung gehen und könnte dann sicherlich auf höchstrichterlicher Ebene landen.

Netzeitung: Ist es notwendig, neue Gesetze zum Schutz von Hyperlinks zu erlassen, wenn diese durch die EU-Datenbank-Direktive akut gefährdet sind?

Bing: Nein, weil ich nicht glaube, dass das wirklich so viel mit Links zu tun hat, sondern mit der Benutzung von Datenbanken Dritter. Man muss allerdings die Gerichtspraxis genau verfolgen, um zu sehen, wie sehr sie Informationen versiegelt und in Beziehung zur Informationsfreiheit steht.

Netzeitung: Es sieht so aus, als läge die größte Gefahr in der Entscheidung darin, dass die Menschen aufhören, sich gegenseitig zu verlinken, weil sie nicht verklagt werden wollen.

Bing: Jeder könnte verklagt werden. Da die EU-Datenbank-Direktive aber darauf basiert, dass die legitimen Interessen der Datenbank-Ersteller gewahrt bleiben müssen, sollte niemand ein Problem haben, der sich loyal gegenüber diesen verhält.

Netzeitung: Das heißt?

Bing: Zwar ist eine Vereinbarung mit der verlinkten Site nicht notwendig, würde aber natürlich die Möglichkeit ausschließen, sich falsch zu verhalten. Suchmaschinen sind generell akzeptiert - wenn sie normal auf die Homepage verlinken, anstatt tiefe Links zu generieren.

Das Gespräch führte Ben Schwan.