«Hyperlinks gehören uns»12. Feb 2002 09:33  | Patentskizze: Xerographie ist patentierbar, aber der Hyperlink? | Foto: lib.rochester.edu |
|
Patente auf Internet-Basistechnologien sind umstritten. Doch dieser Fall gilt als besonders absurd: Die British Telecom meint, anno 1976 den Hyperlink erfunden zu haben - und klagt nun bei Providern auf Lizenzgebühren.
Der britische Telekommunikationsgigant British Telecom (BT) behauptet, die Technologie, auf dem die einfache Bedienbarkeit des World Wide Web basiert, bereits vor 25 Jahren erfunden zu haben. Die Patentschrift soll nun in bare Münze verwandelt werden und zwar vor US-Gerichten, wo das Patent geltend gemacht werden kann. Der Fall wurde in der Internet-Szene mit Verwunderung aufgenommen: Vielen sehen im BT-Vorgehen pure «Geldgeilheit», zumal die Wahl der ersten gegnerischen Partei für eine lange geplante Strategie spreche.
Musterprozess gegen Prodigy
Erstes Opfer in der vor einem Jahr von der British Telecom begonnenen Gerichtsschlacht ist der amerikanische Internet-Provider Prodigy. Gewinnt BT diesen Musterprozess, will der Konzern versuchen, auch von weiteren großen Netz-Anbietern Lizenzgebühren zu verlangen. Ultimativ könnten, meinen zumindest besorgte Netzbürgerrechtler, sogar die User direkt oder indirekt zur Kasse gebeten werden, falls BT die Hyperlinks wirklich «gehören» sollten.
Erste Anhörung lief durchwachsen
Eine erste Anhörung, die gestern in White Plains im US-Bundesstaat New York stattfand, wo das Verfahren vor Bundesrichterin Colleen McMahon läuft, kann jedoch nicht recht als Erfolg für BT gewertet werden. McMahon, selbst Computerbenutzerin, zweifelte daran, dass es möglich ist, eine 1976 zum Patent angemeldete Erfindung auf das World Wide Web zu beziehen, das erst Anfang der neunziger Jahre entstand. Die eigentliche Eintragung der BT-Idee beim US-Patentamt fand gar erst 1989 statt. Der Anwalt des Telekomriesen meinte dagegen, mit der Patentschrift sei «die Basisstruktur von Links abgedeckt».
Geschichtsbücher sprechen eine andere Sprache Allerdings kommt die Heldentat der British Telecom im Bezug auf die Standardtechnik im Web nicht einmal in den Geschichtsbüchern vor: Die Idee des Hyperlinks sehen viele Computerhistoriker bereits in den sechziger Jahren vom Erfinder der Maus, Douglas Engelbart, erstmals umgesetzt. Diese Argumentation könnte einen weiteren Schlag gegen BTs Gerichtsfeldzug darstellen: Wurde eine Technik bereits vor der Patentierung von einer anderen Person eingesetzt, lässt sich die Eintragung relativ einfach anfechten. Probleme sah Richterin McMahon bei der Anhörung in White Plains auch mit der Jury: Die sei wohl kaum in der Lage, der «archaischen» Techniksprache aus den siebziger Jahren zu folgen.
Für das Web ediert von Ben Schwan |