21.12.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Da der NDR «keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk» im Internet anbiete, dürfe er dafür auch keine Gebühren einziehen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Es ging um einen gewerblich genutzten Zweit-PC.
Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des
Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das Gericht urteilte in seiner am Montag veröffentlichen Entscheidung, der NDR stelle derzeit im Internet «keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung». Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09)
Zur weiteren Begründung teilte das Gericht mit, der PC der Klägerin sei auch deswegen von der Gebühr befreit, weil es sich um ein Zweitgerät handele. Die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gelte nicht nur für privat genutzte, sondern auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss. Das Gericht nahm dazu auf sein Grundsatzurteil vom Mai 2008 Bezug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.
Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten.
Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden. (dpa/nz)