Ärger für Suchmaschinen-Riesen: 

netzeitung.deSchweizer zerrt Google vor Gericht

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Ärger für Suchmaschinen-Riesen 

Lupe Schweizer zerrt Google vor Gericht

Für seinen Street-View-Dienst versucht das Unternehmen zwar die Bilder von Personen zu anonymisieren. Das gelingt aber nicht immer, bemängelt der Schweizer Datenschutzbeauftragte - und klagt.

Der weltweite Siegeszug der Internet-Anwendung Google Street View kommt zumindest in der Schweiz ins Stocken. Deren Datenschutzbeauftragter Hanspeter Thür will das globale Internetunternehmen mit einer Klage vor dem Berner Bundesverwaltungsgericht dazu bringen, die Privatsphäre besser zu schützen und Bilder zu anonymisieren. Google will sich energisch wehren.

Die Entwicklung in der Schweiz werde im Ausland genau verfolgt, sagte Thür am Freitag vor den Medien. Es sei nicht auszuschließen, dass andere Staaten ihre Anforderungen allenfalls verschärften. Thür ist bezüglich Street View mit dem Betreiber Google bereits seit dem Frühjahr in Kontakt und hat auch angekündigt einzuschreiten, wenn die Auflagen zur Anonymisierung nicht ausreichend umgesetzt würden. Als nach der Aufschaltung des Diensts mit den Schweizer Bildern Mitte August zahlreiche Klagen eingingen, reagierte Thür mit Empfehlungen, die Google aber mehrheitlich abgelehnt habe.

Nun zieht Thür vors Bundesverwaltungsgericht, um seine Empfehlungen durchzusetzen und gleichzeitig provisorisch zu erwirken, dass Google bis zu einem definitiven Urteil keine weiteren Bilder aus der Schweiz aufschalten und auch keine Kamerafahrten mehr machen darf. Thür verlangt zunächst, dass Gesichter und Autokennzeichen vollständig unkenntlich gemacht und im Umfeld von sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen, Gerichten oder auch im Rotlichtmilieu noch zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um die Anonymität zu gewährleisten.

Erhebliche Mängel in Anonymisierungs-Software
Die von Google für die Anonymisierungen verwendete Software weise erhebliche Mängel auf, sagte Thür. Man finde ohne große Mühe erkennbare Gesichter und Nummernschilder. Ein zusätzliches Problem ist dabei aus Sicht des Datenschützers die Zoom-Funktion, mit der Personen auch aus einer Menge heraus identifizierbar werden. Den Medienunternehmen sei dies nicht erlaubt. Mit der Zoom-Funktion und auch mit Standbildern ermögliche Street View Eindrücke und Interpretationsspielräume, die ein normaler Passant nicht habe, sagte Thür an die Adresse von jenen, die sein Vorgehen als übertrieben kritisieren.

Schließlich bemängelte Thür auch die Kamerahöhe von 2,75 Metern, die es ermögliche, in umfriedete Gärten zu filmen. Zudem gehöre auch ein offener Vorplatz schon zur Privatsphäre. Dass Google überhaupt auch Wohnquartiere filmt, hält Thür für ein besonderes Risiko. Im privaten Umfeld sei man auch anonymisiert möglicherweise identifizierbar.

Google ficht energisch
Deshalb verlangt Thür, dass die Bevölkerung rechtzeitig informiert wird, wann Google wo Aufnahmen macht. Google reagierte enttäuscht. Das Unternehmen halte Street View für vollständig legal und werde jede Klage energisch anfechten, sagte Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter bei Google. Wo gewünscht seien Maßnahmen vorgeschlagen worden, um die Technologie zum Schutz der Privatsphäre zu verstärken.

«Alles was Sinn macht, tun wir», sagte Fleischer. Nicht alle Vorschläge von Thür seien jedoch sinnvoll. So würden bei einer tieferen Kamerahaltung Fußgänger frontal gefilmt und auch Einblick ins Innere von Autos ermöglicht. Thür selbst sieht dem Urteil gelassen entgegen. Es gehe nicht um eine datenschutzrechtliche Kriegserklärung, sondern um eine Entscheidung über gesellschaftlich relevante Fragen. (AP)