Verfassungsbeschwerde abgewiesen: 

netzeitung.dePrivates Musik-Kopieren bleibt erlaubt

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Die besonders Klugen kennzeichnen schwarz Gebranntes entsprechend (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die besonders Klugen kennzeichnen schwarz Gebranntes entsprechend
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Vertreter der Musikindustrie wollten das Recht auf digitales Kopieren im Privatbereich stärker beschränkt. Ihre Klage in Karlsruhe kam allerdings nicht besonders weit. Das hatte gar nicht so sehr inhaltliche Gründe.

Die digitale Vervielfältigung von Tonträgern für den privaten Gebrauch bleibt weiterhin zulässig. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde von Vertretern der Musikindustrie nahm das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung an, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht.

Die im Dezember 2008 eingegangene Beschwerde sei unzulässig, weil sie nicht fristgerecht erhoben worden sei. Private Digitalkopien verstießen ohnehin nicht gegen das Eigentumsrecht, ergänzten die Richter. Zulässig sind damit weiterhin «einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen.» Die Kläger hatten zusätzliche Einschränkungen gefordert.

Mit ihrer Beschwerde kamen sie schlicht zu spät. Richte sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so könne sie nur innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Die Jahresfrist sei in diesem Fall abgelaufen, weil am 1. Januar 2008 das bereits am 26. Oktober 2007 geänderte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in Kraft getreten war. Der Gesetzgeber hatte dabei die Zulässigkeit digitaler Privatkopien für rechtmäßig erklärt.

Auch bei einer möglichen künftigen Novellierung des Urheberrechts sei keine weitere Entscheidung notwendig, das Recht der privaten Vervielfältigung durch Digitalkopien einzuschränken. Das Eigentumsrecht der Hersteller von Tonträgern werde dadurch nicht entwertet, urteilten die Richter. (nz/epd)