Datenaffäre der Deutschen Bahn: 

netzeitung.deWirbel im Web um vertrauliches Bahn-Memo

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Logo der Deutschen Bahnin Frankfurt am Main (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Zuerst stellte es das Blog «Netzpolitik» ins Web, die Bahn mahnte den Betreiber ab, dann platzierte es ein Grünen-Bundestagsabgeordneter auf seiner Webseite: Im Netz sorgt ein Bahn-Memo zur Datenaffäre für Aufregung.

Ein Memo des Berliner Datenschutzbeauftragten zur Datenaffäre der Deutschen Bahn ist im Internet veröffentlicht worden. In dem Papier wird ein Gespräch vom Oktober 2008 über die von der Bahn beauftragte Firma Network Deutschland GmbH zusammengefasst.

Nach der Veröffentlichung auf dem gut besuchten Weblog Netzpolitik.org erhielt der Betreiber Markus Beckedahl am Dienstag eine Abmahnung der Bahn. Am Mittwoch nahm sich der Grünen-Bundestagabgeordnete Anton Hofreiter der Sache an und veröffentlichte das Memo auch auf seiner Internetseite.

Das Dokument, das die Bahn in ihrer Unterlassungs-Abmahnung an den Blogger Beckedahl selbst als Vermerk des Datenschutzbeauftragten bezeichnet, enthält Einzelheiten über Art und Umfang der Zusammenarbeit mit der Detektei Network Deutschland GmbH, die jahrelang für die Bahn Daten abgeglichen hat, unter anderem auch in der Aktion «Babylon» die Daten der 173.000 Mitarbeiter und 80.000 Lieferanten.

«Babylon» und «Uhu»
Diese Zahl erscheint in dem Memo jedoch nicht. Vielmehr fasst der Datenschutzbeauftragte zusammen, es seien bei Großprojekten teilweise mehr als tausend Personen betroffen gewesen, bei den Kleinprojekten insgesamt etwa 500. «Genauere Zahlen gebe es nach Mitteilung der DB-Vertreter der DBN AG nicht.» Es seien Mitarbeiter, Ehepartner von Mitarbeitern, Lieferanten und sonstige Vertragpartner überprüft worden, «nicht jedoch Fahrgäste».

In dem Memo werden neun unterschiedliche Überprüfungsprojekte genannt, von «Babylon» über «Uhu», «Eichhörnchen» und «Twister» bis hin zu «Traviata». Der Anti-Korruptionsbeauftragte der Bahn, Wolfgang Schaupensteiner, hatte zuletzt vor einer Woche von 43 Projekten gesprochen, diese aber nicht im Einzelnen genannt. Die Abmahnung sei gleichzeitig mit dem Entschuldigungsschreiben Mehdorns an seine Mitarbeiter bei ihm eingegangen, berichtet Beckedahl in seinem Blog.

Das Büro Hofreiters erklärte am Mittwoch auf Anfrage, bisher sei dort noch keine Abmahnung eingegangen. Auch auf Netzpolitik.org ist das Memo nach wie vor verfügbar. (nz/AP)