Tipps und Warnungen für die Netzwelt: 

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Tipps und Warnungen für die Netzwelt 

Lupe Was man im Web und mobil lassen sollte

Das BSI warnt vor einer neuen Schwachstelle im Internet Explorer, das Bundesamt für Naturschutz rät vom Tierkauf im Internet ab und der Deutsche Anwaltverein verweist auf ein aktuelles Urteil über Handys im Auto.

Nutzer des Internet Explorers sollten entweder die Ausführung von Java Script deaktivieren oder kurzzeitig auf einen anderen Browser umsteigen. Grund für diese Empfehlung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine neu entdeckte Schwachstelle in dem Browser.

Nach Angaben der Behörde in Bonn ermöglicht die Sicherheitslücke es Online-Betrügern, ohne Erlaubnis und Kenntnis eines PC-Besitzers Programme auf dessen Rechner auszuführen. Allerdings muss der Angegriffene dazu zuvor auf eine entsprechend präparierte Website gelockt worden sein.

Das BSI empfiehlt, grundsätzlich die Sicherheitsstufe für die «Internetzone» im Internet Explorer auf «Hoch» zu setzen. Dadurch werde die Ausführung von Java Skript deaktiviert. Allerdings führen diese Einstellungen dazu, dass einige Webseiten nur eingeschränkt genutzt werden können. Ein entsprechender Patch für den Internet Explorer stehe auch nach dem Bereitstellen der jüngsten Microsoft-Updates vom Dienstag nicht zur Verfügung. Andere Browser seien von der Schwachstelle nicht betroffen.

Bundesamt warnt vor dubiosen Tiergeschäften im Web
Das Bundesamt für Naturschutz warnt Liebhaber exotischer Tierarten vor dubiosen Geschäften im Internet. Gerade vor Weihnachten häuften sich Fälle, bei denen Internetnutzer durch überaus preiswerte Angebote zum Kauf lebender Papageien, junger Affen, Schildkröten oder Chamäleons verführt werden sollten, teilte BfN-Präsidentin Beate Jessel mit.

In Wahrheit existierten die zum Verkauf stehenden Tiere jedoch nicht. Wer Interesse zeigt, wird den Angaben zufolge per E-Mail aufgefordert, die Transportkosten an den Anbieter aus Kamerun zu überweisen. Der Kaufpreis soll in der Regel erst nach dem Erhalt der Tieren gezahlt werden. Nach kurzer Zeit werde vom Käufer jedoch verlangt, noch einmal eine größere Summe zu überweisen, da die Tiere zwar losgeschickt, aber an einem europäischen Flughafen festgehalten worden seien.

Durch die Adresse des Absenders wird nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz suggeriert, dass die Nachricht unmittelbar von der Flughafenverwaltung versendet wurde. Einige gutgläubige Interessenten hätten auf diesem Weg bereits mehr als 1.000 Euro verloren, sagte Jessel.

Auch das Handy als Navi ist am Steuer Tabu
Autofahrer dürfen während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen - auch dann nicht, wenn sie es lediglich als Navigationssystem verwenden wollen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hinweisen.

Demnach ist laut Straßenverkehrsordnung einem Autofahrer während der Fahrt die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er es dafür aufnehmen oder halten muss. Nach Auffassung der Richter umfasst der Begriff «Benutzung» alle Funktionen des Handys - also neben Telefonieren auch SMS schreiben und lesen, die Verwendung des Geräts als Diktiergerät sowie der Abruf von Daten, wie es auch bei der Nutzung als Navigationshilfe der Fall ist.

Das OLG wies mit dieser Begründung die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers auf die Entscheidung der Vorinstanz ab. Sie hatte ihn nach DAV-Angaben zu 70 Euro Geldbuße verurteilt, weil er sein Handy am Steuer benutzt hatte. Der Mann hatte argumentiert, er habe nicht telefonieren, sondern nur die Navigationsfunktion nutzen wollen. (nz/dpa/AP)

Az.: 81 Ss-OWi 49/08