Tipps und Warnungen für die Netzwelt:
Was man im Web und mobil lassen sollte
Das BSI empfiehlt, grundsätzlich die Sicherheitsstufe für die «Internetzone» im Internet Explorer auf «Hoch» zu setzen. Dadurch werde die Ausführung von Java Skript deaktiviert. Allerdings führen diese Einstellungen dazu, dass einige Webseiten nur eingeschränkt genutzt werden können. Ein entsprechender Patch für den Internet Explorer stehe auch nach dem Bereitstellen der jüngsten Microsoft-Updates vom Dienstag nicht zur Verfügung. Andere Browser seien von der Schwachstelle nicht betroffen.
In Wahrheit existierten die zum Verkauf stehenden Tiere jedoch nicht. Wer Interesse zeigt, wird den Angaben zufolge per E-Mail aufgefordert, die Transportkosten an den Anbieter aus Kamerun zu überweisen. Der Kaufpreis soll in der Regel erst nach dem Erhalt der Tieren gezahlt werden. Nach kurzer Zeit werde vom Käufer jedoch verlangt, noch einmal eine größere Summe zu überweisen, da die Tiere zwar losgeschickt, aber an einem europäischen Flughafen festgehalten worden seien.
Durch die Adresse des Absenders wird nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz suggeriert, dass die Nachricht unmittelbar von der Flughafenverwaltung versendet wurde. Einige gutgläubige Interessenten hätten auf diesem Weg bereits mehr als 1.000 Euro verloren, sagte Jessel.
Demnach ist laut Straßenverkehrsordnung einem Autofahrer während der Fahrt die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er es dafür aufnehmen oder halten muss. Nach Auffassung der Richter umfasst der Begriff «Benutzung» alle Funktionen des Handys - also neben Telefonieren auch SMS schreiben und lesen, die Verwendung des Geräts als Diktiergerät sowie der Abruf von Daten, wie es auch bei der Nutzung als Navigationshilfe der Fall ist.
Das OLG wies mit dieser Begründung die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers auf die Entscheidung der Vorinstanz ab. Sie hatte ihn nach DAV-Angaben zu 70 Euro Geldbuße verurteilt, weil er sein Handy am Steuer benutzt hatte. Der Mann hatte argumentiert, er habe nicht telefonieren, sondern nur die Navigationsfunktion nutzen wollen. (nz/dpa/AP)
Az.: 81 Ss-OWi 49/08
