02.12.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Angeklagter und Verteidiger: Joel Tannenbaum und Charles Nesson
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Ein US-amerikanischer Student muss sich bald wegen der Nutzung der Filesharing-Plattform Kazaa vor Gericht verantworten - ihm droht die Höchststrafe. Nun bekommt er Beistand von dem prominenten Juristen Charles Nesson.
Die Musikindustrie in den USA hat seit 2003 tausende von Teilnehmern an Musiktauschbörsen im Internet mit Klagen überzogen und so den «Song-Swappern» das Geld aus der Tasche gezogen. Jetzt ist ein Professor der renommierten Harvard Law School zum Gegenangriff angetreten: Charles Nesson kämpft gegen die gesetzliche Grundlage für die Klagewelle.
Der 69-jährige Jurist ist nicht irgendwer. 1971 verteidigte er Daniel Ellsberg im Prozess um die Veröffentlichung geheimer Pentagon-Dokumente zum Vietnamkrieg. Und in den achtziger Jahren beriet er die Kläger in einem Prozess wegen Asbestvergiftung, der dem Film «Zivilprozess» («A Civil Action») mit John Travolta als Vorlage diente. Inzwischen hat er sich als Gründer des Harvard's Berkman Center for Internet and Society auch einen Namen im Internet-Recht gemacht.
Der Anfrage eines Bundesrichters in Boston folgend vertritt Nesson jetzt den 24-jährigen Studenten Joel Tannenbaum, der wie mehr als 30.000 andere vom Verband der US-Musikindustrie (RIAA) verklagt wurde. Fast alle diese Fälle wurden ohne Gerichtsurteil beigelegt - die Beschuldigten scheuen die hohen Anwalts- und Gerichtskosten.
500 Dollar Schadensersatz waren dem Verband nicht genug Auch Tenenbaum wollte die Beschuldigung der RIAA außergerichtlich regeln. Der Verband wirft ihm die Nutzung der Filesharing-Plattform Kazaa vor: Er soll 2004 mindestens sieben Songs heruntergeladen und 816 Songs bereitgestellt haben. Tenenbaum bot der RIAA die Zahlung von 500 Dollar (393 Euro) an.
Der Verband aber verlangte 12.000 Dollar (9.429 Euro). Und er beruft sich auf ein Gesetz, das noch höhere Schadensersatzbeträge vorsieht, nämlich 150.000 Dollar (117.860 Euro) für jeden Fall einer bewussten Verletzung von Bestimmungen des Gesetzes.
Das bedeutet, dass Tenenbaum zur Zahlung von einer Million Dollar gezwungen werden könnte. Jetzt ist Professor Nesson dem Studenten zu Hilfe geeilt. Er macht geltend, dass die gesetzliche Grundlage für die Forderungen der Musikindustrie, der «Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act» von 1999, verfassungswidrig sei.
Zivile Umsetzung eines StrafgesetzesDieses Gesetz habe faktisch dazu geführt, dass eine private Organisation, die Recording Industry Association of America (RIAA), die zivile Umsetzung eines Strafgesetzes erzwinge, kritisiert Nesson.
Dabei versuche der Verband immer wieder, die Beschuldigten mit der Aussicht auf langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren einzuschüchtern, damit sie davon absähen, die Beschuldigung juristisch klären zu lassen. RIAA-Sprecherin Cara Duckworth entgegnet, die Anschreiben an mutmaßliche Copyright-Piraten sei eine angemessene Antwort angesichts der Verluste von mehreren Milliarden Dollar aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in den Filesharing-Netzen. «Es sollte klar sein, dass das illegale Downloaden und Verteilen von Musik mit vielen Risiken behaftet und nicht anonym ist», sagte Duckworth.
«Potenzielle Rechtsverletzer abschrecken» Inwieweit das den RIAA-Verfahren zugrunde liegende Copyright-Gesetz verfassungsgemäß sei, sei eine noch offene Frage, erklärt der Anwalt Ray Beckerman aus Forest Hills, New York, der andere Download-Beschuldigte vertritt und seine Erfahrungen in einem Blog austauscht. «Es gibt zwei juristische Fachartikel, die das als verfassungswidrig einstufen, und es gibt drei Fälle, in denen die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde», sagt Beckerman.
Im September setzte ein Bundesrichter ein neues Verfahren im Fall einer Frau aus Minnesota an, die 220.000 Dollar für den illegalen Download von 24 Musiktiteln zahlen soll. Dabei forderte Richter Michael Davis den Kongress auf, die Gesetze so zu ändern, dass es nicht mehr möglich sei, exzessiv hohe Schadensersatzbeträge festzusetzen. Zwar sei es nicht von der Hand zu weisen, dass illegale Downloads der Musikindustrie Schaden zufügten. Die von dem Verband geforderten Summen seien aber völlig unangemessen.
Alternative Möglichkeiten, um Unterhaltung zu verpackenDie Musikindustrie aber verteidigt die bisherige Praxis. In den zum Fall Tenenbaum eingereichten Unterlagen heißt es, die gesetzlich zulässigen Schadensersatzforderungen dienten nicht nur dazu, «den Copyright-Inhaber zu entschädigen, sondern auch dazu, den Rechtsverletzer zu bestrafen und andere potenzielle Rechtsverletzer abzuschrecken».
Professor Nesson aber will sich nicht damit zufriedengeben. Die Branche sollte neue Wege entwickeln, um die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern, fordert er. Die Musikindustrie müsse halt mal etwas kreativer werden. Nesson schlägt vor, Musiktitel mit Werbung zu koppeln und online kostenlos anzubieten, und sagt: «Es gibt alternative Möglichkeiten, um Unterhaltung so zu verpacken, dass die Künstler ihr Honorar bekommen.» (Rodrique Ngowi/AP)