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«Rottenneighbor.com» funktioniert wieder: 

Der Zaunkrieg geht weiter

04. Sep 2008 13:33
Schauplatz von Anfeindungen:
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Nachdem die US-Website «Rottenneighbor.com» mehrere Tage nicht aufrufbar war, wird im Netz nun wild über die Gründe spekuliert. So begehrt wie eine Antwort sind auch Lösungen, sich gegen den Online-Pranger zu wehren.

Die Webseite «Rottenneighbor.com» ist wieder erreichbar. Seit dem Wochenende konnte man in Deutschland über viele Provider nicht mehr auf die umstrittene Seite zugreifen. Die Gründe dafür sind unbekannt: Nach Angaben des IT-Portals «Golem.de» ist ein technischer Defekt ebenso denkbar wie eine bewusste Sperrung.

Eigentlich wurde die US-Website kreiert, damit US-Amerikaner sich ihre Wunschimmobilie anhand der Nachbarschaft aussuchen können. Doch sie entwickelte sich mehr und mehr zu einer Plattform, um öffentlich mit seinen Privatfeinden abzurechnen.

«Hier wohnt ein Kinderschänder»

Wer seinen Heimatort eingibt, stößt auf viele rote Häuser, die unliebsame Nachbarn im Kartenmaterial von Google Maps kennzeichnen. Wer darauf klickt, kann nicht selten diskriminierende Nachrichten lesen. Berliner Bürger finden zum Beispiel Einträge wie diesen: «Als hier noch die Mauer stand, ging es uns besser! Jetzt zocken die Ossis ab. Blödes Volk!»

Andere beschimpfen ihre Mitbürger gar als «Kinderschänder» oder «Schwuchteln». Durch die Zoom-Funktion lässt sich die genaue Adresse der Angeschwärzten feststellen. Während die Beschuldigten über die Satellitenbilder geoutet werden, bleiben die Autoren anonym. Wegen der zunehmenden Diffamierungen war die Website in letzter Zeit vermehrt in die Kritik geraten.

Beschwerde bei Google

Als «Rottenneighbor.com» plötzlich nicht mehr aufrufbar war, vermuteten Blogger einen Eingriff von Google. Von der «ersten Internetzensur in Deutschland» war die Rede. Anlass gab ein Brief von Norbert Schneider, dem Direktor der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen. Er hatte nach eigener Aussage ein Schreiben an Google Deutschland verschickt und sich darin über die Seite beschwert.

«Google sollte sich nicht daran beteiligen, dass ein digitaler Pranger wieder eingeführt wird», schrieb Schneider. Unverständlich bleibt, warum er sich ausgerechnet an Google wandte: Weder Google Deutschland noch der US-Konzern betreiben den Dienst. «Rottenneighbor.com» nutzt zur Lokalisierung der Nachbarn nur das Datenmaterial von Google Maps, auf das jeder ohne weitere Genehmigung verlinken kann.

Keine Sperrung deutscher Provider

Laut «Golem.de» war die Seite über Anonymisierungsdienste die ganze Zeit erreichbar. Von deutschen Providern sei die Seite nicht gesperrt worden, denn das Diagnose-Werkzeug Traceroute zeige, dass die Anfrage bis zum Provider von «Rottenneighbor.com» gelangte und dort nicht weiter verarbeitet wurde.

Am Mittwoch schrieb dann ein Kommentator: «Kann ohne Probleme auf die Webseite zugreifen. Daher wohl doch eher Fehler als absichtliche Sperrung seitens 'Rottenneighbour'». Eine «Aus-Zeit» für das Entfernen von Einträgen unter der Gürtellinie kann auch nicht die Ursache gewesen sein: Alle Häuschen mit entsprechenden Kraftausdrücken sind noch da.

«Seite gehört verboten»

Viele Internetnutzer scheinen die vorübergehende Störung gar nicht zu bedauern: «Das ist ein Dienst, der es ungeniert ermöglicht, andere Menschen in jeder Form in den Dreck zu ziehen», schreibt Kommentator «Frank» im Blog «Handelskraft.de». «Das ist für mich keine Zensur». Und «Franzel1111» bemerkt bei «Golem.de»: « Sorry, aber die Seite gehört verboten. Einfach zum kotzen, die Möglichkeit andere Menschen anonym anzuschwärzen. Und die können sich nicht mal dagegen wehren.»

Genau das hat ein Betroffener kürzlich versucht – mit Erfolg. Wie der «Rhein Main Tipp» berichtete, hat der Dietzenbacher Anwalt Gerhard Fiedler mit Hilfe von befreundeten Computerspezialisten einen «einzigartigen Feldzug gegen seinen Verleumder» gestartet. Er habe es geschafft, dessen IP-Adresse herauszufinden und ihn so zu identifizieren.

Auftrag zum Rufmord

Dabei entlarvte Fiedler angeblich einen regelrechten «Bashing»-Dienstleister: «Der Mann stellt Beleidigungen von Leuten ins Netz, die selbst anscheinend dazu aufgrund fehlender Fähigkeiten nicht in der Lage sind», sagte er. «Aber ich weiß auch, wer der Auftraggeber der Rufschädigungen ist».

Per Kommentarfeld auf «Rottenneighbor.com» forderte er ihn auf, sich zu entschuldigen. Bisher habe er aber noch nichts von ihm gehört. «Das kann für ihn teuer werden», so Fiedler. «Rufschädigung, üble Nachrede und eventuell Schadensersatzansprüche.» Dafür müsse man lediglich nachweisen, dass ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, merkte Fiedler an.

Juristische Hürden

Dennoch bleibt die Seite nur schwer zu belangen: Weil der Betreiber in den USA sitzt, gelten andere Datenschutz-Richtlinien. «Mittlerweile hat sich auch die Europäische Datenschutzbehörde eingeschaltet, bisher aber noch ohne greifbares Ergebnis», sagte Bettina Gayk, Sprecherin der Datenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen. Zwar verschicke man Verwaltungsanordnungen und Bußgelder, das sei aber völlig wirkungslos.

«Wir schalten in solchen Fällen einen amerikanischen Anwalt ein, der mit Schadensersatzansprüchen droht», sagte der auf Internetrecht spezialisierte Rechtsanwalt Hagen Hild aus Augsburg. Ein Erfolg sei aber längst nicht garantiert. Immerhin gibt es auch grüne Häuschen auf «Rottenneighbor.com». Wenn Sie also schon immer mal etwas Nettes über Ihre Nachbarn loswerden wollten – nur zu.

 
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