Personen-Suchmaschine Yasni sehr gefragt: 

netzeitung.deDatenskandal sorgt für viele Selbstauskünfte

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Startseite von Yasni.de Screenshot: nz (Screenshot: nz<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die illegale Weitergabe von Bankdaten hat auch ihr Gutes: Die Suchmaschine Yasni, spezialisiert auf persönliche Daten im Internet, erlebt derzeit einen überwältigenden Zulauf.

Der Skandal um die illegale Weitergabe von Bankdaten hat bei der Personen-Suchmaschine Yasni.de eine Welle von Selbstauskünften ausgelöst. Mehr als 300.000 Verbraucher gehen nun täglich auf Yasni der Frage nach, welche Daten über sie im Internet öffentlich einsehbar sind, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. Dies stelle eine Verdopplung der Abfragehäufigkeit dar.

Monatlich recherchierten rund fünf Millionen Menschen, welche Daten über sie im Internet öffentlich zu lesen sind, um auf diesem Weg Schritte gegen unerlaubte Veröffentlichungen einzuleiten, erklärte das Untrenehmen. Die erhöhte Sensibilität bezüglich der eigenen Daten im Netz wurde durch eine CD mit Daten von 17.000 Bundesbürgern ausgelöst, die Angaben über Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontoverbindungen und Telefonnummern enthält.

«Viele Bürgerinnen und Bürger sind überrascht, wenn sie über die Personen-Suchmaschine erstmals herausfinden, was über sie für jedermann öffentlich im Netz steht», erklärte Yasni-Geschäftsführer Steffen Rühl. «Mit wenigen Klicks lassen sich oft weit mehr als bloße Adress- und Kontaktdaten finden - nicht selten sind auch Rückschlüsse auf persönliche Affinitäten, sexuelle Vorlieben, Passworte und Gehaltsklasse möglich.»

50 Euro vom Konto
Beim Surfen und Chatten hinterließen die User viel mehr Spuren als gewünscht. «Allein mit den Kontodaten können Betrüger per Lastschriftverfahren regelmäßig Kleinbeträge um 50 Euro vom Konto holen, ohne hierfür bei der Bank eine schriftliche Einzugsermächtigung vorlegen zu müssen», umschrieb Rühl die Rechtslage in Deutschland.

Wer persönliche Angaben auf unterschiedlichen Plattformen im Internet mache, dürfe sich nicht auf deren Verschwiegenheit verlassen. So könne es zum Beispiel geschehen, dass ein Anwender vor längerer Zeit seine Kontodaten als Verkäufer auf einer Online-Auktionsplattform ins Netz gestellt habe und heute von betrügerischen Abhebungen überrascht werde. (AP)