04.07.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Gern gesehen, aber nicht überall: Youtube
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Google wurde in den USA vor Gericht gezwungen, Nutzerdaten des Tochterunternehmens Youtube herausgeben. Auch deutsche Online-Surfer könnten betroffen sein. Das aber lässt sich leicht verhindern.
Wer das Internet nutzt, wird immer durchschaubarer: Google muss nach einem Richterspruch im Bundesstaat New York (USA) vom Donnerstag die Nutzerdaten seiner Videoplattform Youtube an den Medienkonzern Viacom herausrücken. Es geht um eventuelle Urheberrechtsverletzungen, für die Viacom nun die notwendigen Daten wie Login-Daten und IP-Adressen eingeklagt hat.
Viacom ist im Besitz von Fernsehsendern wie MTV und CBS und versucht seit Jahren zu verhindern, dass Teile des Programmes dieser Sender auf Youtube eingestellt werden. Noch ist nicht klar, ob auch die Daten von Anwendern aus Deutschland betroffen sind, sagte Google-Pressesprecher Kay Oberbeck am Freitag. Google wolle die Daten jedoch anonymisiert weiterreichen. Datenschützer hierzulande sehen in diesem Fall indes ein weiteres Indiz dafür, dass auch die Privatsphäre deutscher Internetnutzer stark gefährdet ist.
Wenn der Betreiber einer Website zum Beispiel ein Unternehmen aus den USA ist und die Anwendungsdaten seiner Nutzer auch auf dort stehenden Servern speichert, gelte US-amerikanisches Recht, erklärt Marit Hansen, stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz für Schleswig-Holstein in Kiel. «Ein Nutzer in Deutschland hat dann keine Möglichkeit, die Weitergabe seiner Daten zu verhindern.» Er könne nicht einmal in Erfahrung bringen, was mit seinen Daten geschieht.
Datenschützer empfehlen AnonymisierungsserverDie Folgen der Datensammelei sind laut Marit Hansen nicht abzusehen: Am Ende dürfe man vielleicht in ein Land nicht mehr einreisen, weil der eigene Name in irgendeinem Datensatz auftaucht. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob man sich etwas hat zuschulden kommen lassen. «Wir beobachten derzeit einen regelrechten Wildwuchs, was den Umgang mit Daten angeht», so Hansen.
Die Datenschützerin empfiehlt daher die Nutzung eines sogenannten Anonymisierungsservers. Solche in der Regel kostenlosen Dienste werden von verschiedenen Organisationen angeboten - wie dem von der TU Dresden bereitgestellten AN.ON-Service. Dazu muss lediglich ein kleines Programm von der Seite heruntergeladen und installiert werden. Es sorgt dafür, dass der Nutzer künftig online gehen kann, ohne dass er aufgrund einer IP-Adresse ausfindig gemacht werden kann.
AN.ON und IxquickAN.ON ist Marit Hansen zufolge auf viele Server verschiedener unabhängiger Anbieter verteilt. Nur wenn alle Beteiligten ihre Daten herausgeben würden, könnte eine Rückverfolgung eines Nutzers etwa aufgrund einer schwerwiegenden Straftat erfolgen.
Hansen rät außerdem, regelmäßig die vom Browser gespeicherten Cookies zu löschen. Aus einer Vielzahl von Cookies lasse sich sonst ebenfalls ein Nutzerprofil erstellen. Viel versprechen sich Datenschützer von anonymen Suchmaschinen wie Ixquick, die als Metasuchmaschine andere Suchmaschinen abfragen und dabei eine einheitliche IP-Adresse verwenden - und nicht die des Nutzers. (nz/dpa)